
Rechtzeitig vor Beginn der Saison verabschiedete der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag eine neue Campingplatzordnung, die sowohl für die Dauercamper als auch die für die Touristikcamper ab 1. April gilt.
Im vergangenen Jahr wurde der Gemeinderat erstmals über die rechtlichen und technischen Problematiken, welche durch die private Nutzung von Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken auf den einzelnen Parzellen des Campingplatzes informiert. Aufgrund des damaligen Kaufbooms bei Balkonkraftwerken und der damit verbundenen ansteigenden Zahl an Anlagen dieser Art und sich der für die Gemeinde hieraus ergebenden verwaltungstechnischen, systemtechnischen und rechtlichen Anforderungen, herrschte Einigung, die Campingplatzordnung dahingehend zu ändern.
Anlagen dürfen nicht an Stromversorgungsnetz des Campingplatzes angeschlossen werden
In diesem Rahmen wurden die Campingplatzordnungen komplett gesichtet und an die neuen Anforderungen angepasst, somit in diesem Zuge komplett überarbeitet. In Bezug auf Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke, die in der Lage sind, in das vorhandene allgemeine Stromversorgungsnetz des Campingplatzes einzuspeisen, ist geregelt, dass diese nicht an das Stromversorgungsnetz des Campingplatzes angeschlossen werden dürfen.
Der Betrieb dieser Anlagen berechtigt die Gemeinde zur sofortigen Abtrennung der Parzelle vom allgemeinen Stromversorgungsnetz und zur einseitigen fristlosen Kündigung ohne Schadensersatzpflicht. Schäden, die durch den Betrieb einer nicht ordnungsgemäß installierten oder nicht zugelassenen Anlage entstehen, sowie Kosten für die Beseitigung der hierdurch entstandenen Störung des allgemeinen Stromversorgungsnetzes des Campingplatzes sind vom Verursacher zu tragen. Inselanlagen, die nachweislich nicht mit dem vorhandenen allgemeinen Stromversorgungsnetz des Campingplatzes verbunden sind, können dagegen betrieben werden.
Im Herbst vergangenen Jahres beschloss der Gemeinderat auf dem freigewordenen Feld des Sander Friedhofs ein Gemeinschaftsurnengrab mit Stelen/Grabplatten und minimalem Pflegeaufwand zu schaffen und somit das vorhandene Bestattungsangebot zu erweitern.
Wärmeplan für die Gemeinde vorgestellt
Zur Realisierung dieser Beisetzungsform insgesamt 18 Urnenerdrohre mit Grabstelen der angeschafft. Zusammen mit dem Kreisberater für Gartenbau und Landespflege wurde die Gestaltung zwischenzeitlich bis auf die Bepflanzung umgesetzt. Durch diese Erweiterung des Bestattungsangebots war es nötig, die Friedhofssatzung und die Gebührensatzung entsprechend zu erweitern, dem der Gemeinderat zustimmte.
Zu Gast in der Sitzung war Maximilian Siml vom beauftragten Institut für Energietechnik, ife GmbH, der dem Gremium den Entwurf des Wärmeplans vorstellte, der anschließend einstimmig verabschiedet wurde. Mit dem erarbeiteten Wärmeplan erfüllt die Gemeinde Sand am Main die gesetzliche Verpflichtung, bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan erarbeiten zu müssen.
Der Erstellung des Planes ging eine Bestandsanalyse zuvor, an der 43 Prozent der Gebäudeeigentümer teilnahmen. 37 Prozent der Befragten können sich grundsätzlich einen Wärmenetzanschluss vorstellen, 34 Prozent sind dagegen noch unentschlossen und 29 Prozent würden sich überhaupt nicht daran beteiligen. Als eines der ersten Gebiete, für die eine Machbarkeitsstudie erstellt werden könnte, wäre der Bereich Sand-Mitte und Sportfeld denkbar. Der Wärmeplan selbst entfaltet keine unmittelbare Außenwirkung und begründet keinen Rechtsanspruch auf Umsetzung des darin enthaltenen, so Bürgermeister Jörg Kümmel.