Haßfurt
Neu oder nicht neu? Sandalenverkauf über Ebay beschert Verkäuferin einen Termin am Amtsgericht Haßfurt
Bereits zweimal kam die 53-Jährige wegen Computerbetrugs mit dem Gesetz in Konflikt. Warum die Strafe für ein drittes Vergehen sehr mild ausfiel.

Für 40 Euro hat eine 53-jährige Arbeiterin aus dem Landkreis im Juni vergangenen Jahres ein paar angeblich neue Sandalen im Internet verkauft. Doch die Käuferin war mit der Ware nicht zufrieden. Die Schuhe seien gebraucht. Sie hätten Flecken und die Sohle sei dreckig, reklamierte die Käuferin. Sie schickte die Schuhe zurück und erhielt ihr Geld zurück. Trotzdem erstattete sie Anzeige wegen Betrugs. In der Folge erhielt die Verkäuferin einen Strafbefehl über 600 Euro, gegen den sie Einspruch einlegte.
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