
Für 40 Euro hat eine 53-jährige Arbeiterin aus dem Landkreis im Juni vergangenen Jahres ein paar angeblich neue Sandalen im Internet verkauft. Doch die Käuferin war mit der Ware nicht zufrieden. Die Schuhe seien gebraucht. Sie hätten Flecken und die Sohle sei dreckig, reklamierte die Käuferin. Sie schickte die Schuhe zurück und erhielt ihr Geld zurück. Trotzdem erstattete sie Anzeige wegen Betrugs. In der Folge erhielt die Verkäuferin einen Strafbefehl über 600 Euro, gegen den sie Einspruch einlegte.
Am Dienstag musste sie sich daher am Amtsgericht verantworten, wo sie das Corpus Delicti dem Gericht präsentierte. Sie hielt die vermeintlich alten Sandalen in die Höhe und beteuerte dem Gericht, sie seien "nagelneu" und wiesen "keine Laufspuren" auf. Sowohl der Vorsitzende Richter als auch die Staatsanwältin begutachteten anschließend beide die Sandalen und konnten keine Mängel feststellen. "Die Schuhe sind nicht problematisch", urteilte der Richter.
Pullover in "top Zustand" soll Löcher gehabt haben
Problematisch war allerdings die Tatsache, dass die Angeklagte nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Berührung kam: Im November 2022 hatte sie – ebenfalls per Ebay – einen Pullover in "top Zustand" verkauft, was sich jedoch als gelogen herausstellte. Das Kleidungsstück wies sieben größere Löcher auf und war zerrissen. Auf eine Reklamation des Käufers reagierte die Angeklagte damals nicht und erhielt einen Strafbefehl wegen Betrugs. In einem weiteren Fall verkaufte die Angeklagte einen Elektrobohrer für 300 Euro – ebenfalls angeblich in "top Zustand" - der sich für den Käufer ebenfalls als ein "Griff ins Klo" herausstellen sollte.
Angeklagte macht Käufer für die Mängel verantwortlich
Die Angeklagte schob den schwarzen Peter jedoch den Käufern zu. Sowohl Bohrer als auch der Pullover seien in "top Zustand" gewesen, behauptete sie auf der Anklagebank. "Die Leute machen das heute extra kaputt, wenn es ihnen nicht passt oder nicht gefällt", gab die Angeklagte zu Protokoll. Zeit zu betrügen habe sie obendrein nicht, da sie in Vollzeit arbeite.
Mit den Worten "das stinkt" kommentierte die Staatsanwältin das dritte einschlägige Delikt der Angeklagten in Folge. Sie willigte dennoch einer Einstellung des Verfahrens ein. Als Auflage muss die Angeklagte 50 Euro an die Caritas bezahlen.