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Nein zu Asylbewerberunterkunft im Schafhof: Warum der Gemeinderat Theres den Bauantrag abgelehnt hat
Die Nutzung des Schafhofes als Asylbewerberunterkunft ist nach Meinung der Gemeinde Theres bauplanungsrechtlich nicht zulässig.
Foto: Christian Licha | Die Nutzung des Schafhofes als Asylbewerberunterkunft ist nach Meinung der Gemeinde Theres bauplanungsrechtlich nicht zulässig.
Christian Licha
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:24 Uhr

Die Gemeinde Theres versagt das gemeindliche Einvernehmen für die Umnutzung des ehemaligen Landgasthofes Schafhof in Obertheres zu einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Mit einer klaren Mehrheit von 12:1 Stimmen lehnte der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag den Bauantrag des privaten Eigentümers der Immobilie ab, da dieser nach Meinung der Verwaltung bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist.

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes "Schafhof, Obertheres". Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau. Die Prüfung des Brandschutzes soll vom Landratsamt durchgeführt werden. Aufgrund einer fehlenden, zweiten Fluchttreppe im Dachgeschoss sieht Bauamtsleiter Hans-Peter Burger den Brandschutz als nicht ausreichend gewährleistet an.

"Unterkunft" als "Anlage für soziale Zwecke"

In bauplanungsrechtlicher Hinsicht handelt es sich um eine "Unterkunft" und daher im Unterschied zum "Wohnen" um eine "Anlage für soziale Zwecke". Die gilt auch, wenn als Betreiber eine Privatperson auftritt. Bei dem Baugrundstück, das für die geplante Gemeinschaftsunterkunft genutzt werden soll, handelt es sich um eine Fläche für den Gemeinbedarf.

Durch Planeinschrieb wird die Zweckbestimmung näher mit "Parkanlage, Freizeitzentrum mit Gaststättenbetrieb, Kinderspielplatz" bestimmt. Die Festsetzung der Fläche für den Gemeinbedarf im Bebauungsplan von 1978 entspricht nicht in allen Aspekten heutigen Ansprüchen, jedoch ist der Wille der Gemeinde deutlich erkennbar. Das beantragte Vorhaben ist daher bauplanungsrechtlich nicht zulässig, so Burger.

Mehrere Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte

Grundsätzlich könnte die Zulässigkeit einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbegehrende bauplanungsrechtlich in einem Bebauungsplan durch die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit einer entsprechenden Zweckbestimmung begründet werden. Im Fall des Grundstücks am Schafhof in Obertheres müsste der Bebauungsplan aber erst entsprechend geändert werden. Dazu gibt es aber keine Bestrebungen der Gemeinde.

Der Umstand, dass auf dem Grundstück im Bereich des ehemaligen Schafhofes zum Teil Nutzungen in der Vergangenheit ausgeübt wurden, die über die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes hinausgingen, wie etwa der Hotelbetrieb, spielt nach Meinung des Bauamtsleiters bei der Beurteilung des aktuellen Bauantrags keine Rolle.

Das Baugesetzbuch enthält mehrere Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte. Unter anderem wird die Frist für das gemeindliche Einvernehmen auf einen Monat statt zwei Monate verkürzt. Zudem wird bestimmt, dass von den Sonderregelungen nur Gebrauch gemacht werden darf, soweit dringend benötigte Unterkünfte im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können.

Bauantrag wird an das Landratsamt weitergeleitet

Private können die Sonderregelungen nur in Anspruch nehmen, wenn sie im Auftrag von Kommune, Landkreis oder Land handeln, was aber im vorliegenden Fall nicht gegeben ist. Der Bauantrag wird zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt weitergeleitet.

Im Osten von Untertheres werden nördlich der ehemaligen B 26 sieben neue Bauplätze geschaffen. Hans-Peter Ruck vom Technischen Büro Werner erläuterte das Vorhaben. Veranschlagt sind 400.000 Euro reine Erschließungskosten zuzüglich rund 10.000 Euro für die Straßenbeleuchtung und die Baunebenkosten. Die Ausschreibung für die Erschließung soll noch heuer erfolgen, sodass im kommenden Jahr nach der Submission die Aufträge vergeben werden können.

Dagegen wird es vorerst in der Sauleite in Obertheres kein neues Bauland geben. Es sind hier zwar 24 Bauplätze vorgesehen, jedoch müssen erst die Einleitungsgenehmigungen für das Oberflächenwasser neu beantragt werden. Das Regenwasser der 24 künftigen Bauplätze soll in den Riedengraben eingeleitet werden, was aber entsprechende Vorarbeiten notwendig mache, so Ruck. Dazu ist ein Absetzbecken notwendig und auch der Hochwasserschutz müsse gewährleistet sein.

 
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Kommentare
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  • Carolin Wahler
    Überall werden gerade Unterkünfte gesucht für Flüchtlinge.

    https://www.mainpost.de/regional/hassberge/raus-aus-der-massenunterkunft-odyssee-einer-afghanischen-familie-endet-vor-dem-amtsgericht-hassfurt-art-11285070.....
    Vielleicht auch mal darüber nachdenken.
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  • Kurt Rösler
    Was besseres konnte der Gemeinderat nicht beschließen. Hätte nur Probleme gegeben.
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