Reich ist ein Drogendealer aus Nordrhein-Westfalen bei Geschäften mit seinem Kunden aus dem Haßbergkreis nicht geworden. Im Gegenteil: Fast 25 000 Euro schuldete der 29-Jährige dem Rauschgifthändler. Als dieser am 17. Juli vergangenen Jahres in den Haßbergkreis fuhr, um das Geld einzutreiben, klickten auf dem Autobahnparkplatz bei Knetzgau die Handschellen. Seitdem sitzt der 33-Jährige in Untersuchungshaft. Am Freitag verurteilte ihn das Landgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten.
Polizei arrangiert Treffen
Was der Verurteilte nämlich bei seiner Festnahme nicht wusste: Sein 29-jähriger Schuldner war eine Woche zuvor bei einem Scheingeschäft mit einem "NÖP" (nicht öffentlich ermittelndem Polizeibeamten) festgenommen worden. Dabei hatten die Polizisten unter anderem zwei Kilogramm der Droge Amphetamin ("Speed") sowie drei SIM-Karten beschlagnahmt. Über eine der SIM-Karten wollte der Drogendealer aus NRW mit seinem Abnehmer telefonieren. Doch anstatt mit seinem Kunden telefonierte der Dealer mit einem Kripo-Beamten, der das Treffen auf dem Rastplatz bei Knetzgau arrangierte. Der Beamte gab vor, der 29-jährige Abnehmer liege nach einem Unfall im Krankenhaus. An seiner Stelle würde er das Geschäft abwickeln und die gelieferten zwei Kilogramm Amphetamin zum Kaufpreis von 9000 Euro bezahlen. Der 33-Jährige fiel darauf rein und fuhr von seinem Wohnort bei Köln in den Haßbergkreis, wo er schließlich festgenommen wurde.
Der Drogenhändler ist nicht vorbestraft. Er hat eine feste Arbeitsstelle, verdient nach eigenen Angaben 3000 Euro netto, ist verheiratet, hat zwei kleine Kinder und wohnt mit seiner Familie im Eigenheim. Als aktiver Kraftsportler konsumiere er keine Drogen, Alkohol nur ab und zu, gab er bei der Verhandlung am Landgericht in Bamberg zu Protokoll. Sein Arbeitgeber würde ihn nach Absitzen der Haft wieder einstellen. Ins Drogengeschäft sei er als "Quereinsteiger" gekommen, habe das Geschäft von einem Bekannten übernommen, der es ihm als "schnell verdientes Geld" schmackhaft gemacht und ihm die Telefonkontakte zu seinen Kunden übergeben hatte.
Dubiose Bar-Zahlungen
Die zwei Kilogramm Amphetamin hatte er laut Anwalt Jochen Kaller in Nordrhein-Westfalen für 2500 Euro erworben. Ein Kurierfahrer brachte den Stoff für einen Lohn von 2000 Euro in den Haßbergkreis. Der Abnehmer hätte 9000 Euro zahlen sollen. 4500 Euro hätte der Angeklagte bei dem Deal verdient. Dass er bei anderen Geschäften wohl durchaus Geld verdiente, deutete einer der ermittelnden Kripo-Beamten im Zeugenstand an. Der Angeklagte habe bei 57 Bar-Einzahlungen auf sein Konto rund 40 000 Euro eingezahlt, die mutmaßlich aus Drogengeschäften stammen. Beweisen könne man ihm dies jedoch nicht, sagte der Beamte aus.
Der Angeklagte wiederum gab vor Gericht zu, die zwei Kilogramm Amphetamin besorgt zu haben. Das Gericht legte im Gegenzug den Strafrahmen auf einen Zeitraum von zwei Jahren und fünf Monaten bis zu drei Jahren fest. Staatsanwalt Alexander Baum hielt dem Angeklagten sein Geständnis zugute. Damit sei ein aufwendiger Indizienprozess vermieden worden. Zudem sei das Rauschgift sichergestellt worden, was zur "Volksgesundheit" beitrage. Zu Lasten des Angeklagten gehe die große Menge an Drogen, die dem 17-fachen der sogenannten "nicht geringen Menge" entspricht. Zudem handele es sich bei Amphetamin um eine mittelschwere Droge. Der Anklagevertreter forderte eine Haftstrafe von drei Jahren.
Dealer legt Geständnis ab
Verteidiger Kaller betonte, dass dem Geständnis seines Mandanten ein hoher Stellenwert eingeräumt werden müsse. Und die Beweislage deute nicht zwingend auf einen Drogenhandel des Angeklagten hin. Gefunden habe man bei ihm nur eine Schuldenliste und SIM-Karten, aber keine Drogen. Zudem sei der Angeklagte als Familienvater extrem haftempfindlich, da er in einem bayerischen Gefängnis weit weg von seiner Familie sei. Diese würde daher mitleiden. Er hebe sich deutlich ab von anderen Betäubungsmittel-Mandanten, da er selbst keine Drogen nehme und strafrechtlich ein unbeschriebenes Blatt sei. Kaller plädierte daher auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten.
"Außer Spesen nichts gewesen", kommentierte Richter Markus Reznik den missglückten Drogendeal des Angeklagten. Der habe ihm statt eines satten Gewinns von 4500 Euro nur Ärger eingebracht. Der Verurteilte habe mit seinem Geständnis etwas getan, was nicht viele auf der Anklagebank tun würden, zumal das Gericht nur Indizien gehabt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.