Wegen besonders schwerem räuberischen Diebstahl sowie versuchter Körperverletzung muss sich am Montag um 12 Uhr ein 37-Jähriger vor der Dritten Strafkammer des Landgerichts verantworten.
Der Angeklagte soll sich laut Anklageschrift in der Nacht zum 16. März dieses Jahres durch das Einschlagen einer Fensterscheibe gewaltsam Zutritt zu einem Autohaus in Haßfurt verschafft haben, um dort Bargeld oder Wertgegenstände zu entwenden.
Stichbewegungen mit Scherbe
Als er in den Morgenstunden von Angestellten des Autohauses angetroffen und gestellt wurde, sei es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen, bei der der Angeklagte mit einer Scherbe Stichbewegungen in Richtung eines Angestellten ausgeführt haben soll. Nur hierdurch sei dem Angeklagten die Flucht mit rund 100 Euro aus einer Wechselgeldkasse gelungen. Darüber hinaus soll ein Sachschaden in Höhe von rund 5.000 Euro entstanden sein.