
Ein handfester Familienstreit endete am Mittwoch am Amtsgericht. Auf der Anklagebank saß ein 23-jähriger Arbeitsloser aus dem Maintal. Angezeigt hatte ihn seine eigene Mutter.
Als der Angeklagte am 5. November vergangenen Jahres die gemeinsam mit seiner Mutter und seinem Bruder bewohnte Wohnung im Maintal betreten wollte, konnte er die Tür nicht öffnen, da die Mutter zuvor das Schloss ausgetauscht hatte. Aus Wut trat er die Eingangstür ein. In der Wohnung kam es dann laut Anklageschrift zum Streit mit der Mutter und dem Bruder des Angeklagten. Dabei soll der 23-Jährige seinen drei Jahre jüngeren Bruder mit der Faust zu Boden gestreckt haben.
Mutter setzt sich mit einer Lampe zur Wehr
Als die Mutter mit einer Lampe bewaffnet auf ihren Sohn los ging, soll dieser sie derart geschubst haben, dass die 47-Jährige zu Boden ging und dabei Prellungen, eine Fraktur und Schmerzen erlitt. Auch der Angeklagte selbst trug bei der Auseinandersetzung nach eigener Aussage Schaden davon. Nach einer Ohrfeige von seiner Mutter fiel er nach hinten und zerbrach dabei seine Brille, die durch den Schlag zu Boden gefallen war.
Die Mutter erstattete Anzeige, sodass ihr Sohn in der Folge einen Strafbefehl erhielt, gegen den er Einspruch einlegte. Bei der Gerichtsverhandlung räumte er über seinen Anwalt seine Schuld weitgehend ein. Seine Mutter habe ihm per Telefonat Hausverbot erteilt. Mittlerweile sei er ausgezogen und wohne mit seiner Freundin in einer eigenen Wohnung.
Vor Gericht schweigen die Angehörigen
Drei Monate nach der Anzeige wollte die Mutter den Strafantrag zurücknehmen, was jedoch nicht mehr möglich war. Auf der Anklagebank machten sowohl die Mutter als auch der Bruder von ihrem Aussageverweigerungsrecht als nächste Verwandte Gebrauch und nahmen die Entschuldigung des Angeklagten an.
Ein unbeschriebenes Blatt ist dieser nicht. Fünf Eintragungen stehen in seinem Strafregister. Im Februar dieses Jahres wurde er wegen Drogenbesitzes und -handels in nicht geringer Menge vom Amtsgericht Würzburg zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Als Auflage muss er 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen – viel Geld für den Arbeitslosen, der eine Ausbildung abgebrochen und derzeit keine Arbeit hat.
Obwohl er darüber hinaus bereits einschlägig wegen Körperverletzung vorbestraft ist, stellte das Gericht das Verfahren ohne Auflage ein im Hinblick auf die Verurteilung vom Februar, zumal die Geschädigten nicht daran interessiert sind, dass er der Angeklagte verurteilt wird. "Finden Sie einen Job und halten Sie sich an die Bewährungsauflagen", riet der Vorsitzende Patrick Keller dem Angeklagten abschließend.