Corona wirkt nach: Wegen Androhung von Straftaten und Beleidigung hatte sich vor dem Amtsgericht Haßfurt ein 62-jähriger arbeitsloser Mann aus dem nördlichen Landkreis Haßberge am Dienstag zu verantworten. Im November 2021 hatte er im sozialen Netzwerk dem ehemaligen Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, in Zusammenhang mit dessen Aussagen zur Coronapandemie, mit dem Leben bedroht.
Der Mann habe dort geschrieben, "er werde hängen", wie der Staatsanwalt in seiner Anklage darlegte und auch sonstige Beleidigungen ausgesprochen. Wie der Staatsanwalt weiter ausführte, hätten den Post des Angeklagten 827 Follower – also Personen, die die Nachrichten des Angeklagten verfolgen – gelesen. Das sei erheblich und störe den Rechtsfrieden. Die Folge: Es war ein Strafantrag gestellt worden.
Angeklagter legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein
Deshalb hatte der Angeklagte einen Strafbefehl erhalten, gegen den er, wie Richter Christoph Gillot sagte, Einspruch eingelegt hat. Rechtsanwalt Alexander Wessel teilte für seinen Mandanten mit, dass dieser den Einspruch auf die Rechtsfolgen, sprich auf die Höhe des Tagessatzes, beschränken wolle. Im Strafbefehl erhielt der Angeklagte 60 Tagessätze zu je 50 Euro, also 3000 Euro Geldstrafe.
Der Angeklagte sagte, dass er in einer Zweckgemeinschaft mit seinem 17 Jahre alten Sohn lebe, derzeit keine Leistungen vom Jobcenter erhalte und für seine Arbeit bei der Schülerhilfe monatlich 100 Euro bekäme. "Ich stehe blank da, habe kein oder ganz wenig Geld und wegen der Inflation fehlen mir außerdem noch 20 Euro, sodass das Geld Mitte des Monats weg ist", sagte der 62-Jährige.
900 Euro Geldstrafe für den Angeklagten
Was er an Strafe zahlen müsse, würde seinem Sohn fehlen. In seinem Plädoyer beantragte der Staatsanwalt, den Angeklagten wegen Störung des öffentlichen Friedens und wegen Androhung von Straftaten sowie Beleidigung zu verurteilen. Die Höhe der Tagessätze beantragte er mit 15 Euro, der Verteidiger plädierte auf zehn Euro.
Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes und legte die Tagessatzhöhe auf 15 Euro und 60 Tagessätze fest, sodass unter dem Strich 900 Euro Geldstrafe stehen. Dies wäre beim Bezug von Arbeitslosengeld II üblich, sagte der Richter. Der Angeklagte und sein Verteidiger nahmen das Urteil an, sodass es Rechtskraft erlangte.