
Die Wut ihres Ex-Mannes nach einem Streit im März dieses Jahres muss groß gewesen sein. Um dessen Katze vor ihm zu schützen, nahm die 46-Jährige das Tier kurzerhand auf ihrem Mofa mit, um es vor einem möglichen Wutausbruch des Mannes zu bewahren. Kurz vor Mitternacht wurde die Frau von einer Polizeistreife angehalten. Weil sie später ermittelte 1,6 Promille Alkohol intus hatte, die Polizeibeamten attackierte, Widerstand leistete und sie beleidigte, musste sich die Arbeiterin aus dem nördlichen Landkreis am Donnerstag am Amtsgericht verantworten. Heraus kam für die siebenfach vorbestrafte Angeklagte eine Bewährungsstrafe von sechseinhalb Monaten. Als Auflage muss sie unter anderem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Im Streifenwagen nach Hause
Laut Anklageschrift hatte die Angeklagte bei der nächtlichen Polizeikontrolle weder eine Prüfbescheinigung noch eine Betriebserlaubnis dabei. Die Beamten fuhren die Mofafahrerin daher nachhause, um sich die Papiere zeigen zu lassen. Daheim angekommen, soll die Angeklagte versucht haben, einem Beamten eine Tür vor der Nase zuzuschlagen und dessen Kollegen zu schlagen, was jedoch beides nicht gelang. Zudem soll sie die Ordnungshüter als "Arschlöcher" tituliert haben. Als die Polizisten sie zu Boden brachten, um sie zu fesseln, soll sich die Angeklagte versteift und gewunden haben, um der Fesselung zu entgehen.
Streit um das Sorgerecht
Eine Blutprobe im Krankenhaus Ebern ergab die hohe Alkoholisierung der Frau. Den hohen Alkoholpegel erklärte die Angeklagte mit der familiären Ausnahmesituation, in der sie sich damals befunden habe. Nach dem Streit mit ihrem Ex um das Sorgerecht ihrer Kinder habe sie wieder einmal Alkohol getrunken. Der Mann habe sie bereits des Öfteren bereits geschlagen, weshalb sie sich vor 14 Jahren von ihm getrennt habe und in die Alkoholsucht abgerutscht sei. Dass sie die Beamten in der fraglichen Nacht beleidigt habe, gab die Frau zu. Handgreiflich sei sie jedoch nicht geworden.
Polizist widerspricht der Angeklagten
Einer der beiden Polizeibeamten sei ihr bekannt. Er habe sie schon mehrfach willkürlich "raus gezogen" und sei sehr unfreundlich gewesen. Dem widersprach der Beamte im Zeugenstand. Er habe die Angeklagte damals zum ersten Mal gesehen, gab er zu Protokoll. Er bestätigte die Vorwürfe aus der Anklageschrift. Eine zweite Streife sei damals hinzugekommen, um die widerspenstige Angeklagte festnehmen zu können.
Einschlägige Vorstrafen
Und diese ist vor Gericht keine Unbekannte. Verurteilt wurde die 46-Jährige bereits wegen Verkehrsdelikten, Falschaussage, Betrug und Beleidigung. Weil sie schon einschlägig vorgeahndet ist, forderte der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von siebeneinhalb Monaten plus 100 Stunden Arbeitsauflage. Verteidigerin Marleen Basler hielt sechs Monate auf Bewährung für ausreichend, da die Polizeibeamten "sehr geradlinig" reagiert hätten.
Richterin Anne Völkl glaubte dem Polizeibeamten, der "ohne Belastungseifer" ausgesagt habe. Die Angeklagte habe hingegen gelogen, indem sie behauptet hatte, den Polizisten gekannt zu haben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.