Bei einer Faschingsparty in einer Kneipe in Eltmann sind am späten Abend des 13. Februar dieses Jahres wohl die Hormone mit einem 19-Jährigen durchgegangen. Am Montag musste sich der junge Mann aus dem Landkreis Haßberge wegen sexueller Belästigung und Beleidigung vor dem Jugendgericht in Haßfurt verantworten.
An die Brüste gefasst und als „Schlampe“ beleidigt
Laut Anklage hat er an jenem Faschingsdienstag gegen 23 Uhr mit reichlich Alkohol in der Blutbahn einer 18-Jährigen in der Damentoilette an die Brüste gefasst und sie in eine Toilettenkabine gedrängt, um sie dort gegen ihren Willen zu küssen. Zudem soll er sie dazu aufgefordert haben, an ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen. Zwei Tage später soll der Angeklagte vor dem Haus des Opfers aufgetaucht sein und sie laut Anklage als „Schlampe“ beleidigt haben. Die 18-Jährige zeigte ihn daraufhin an.
Vor Gericht sagte der Angeklagte, dass er an jenem Abend ein „Verhältnis“ mit seinem vermeintlichen Opfer gehabt habe. Sie seien gemeinsam in einer Schulklasse gewesen, hätten alte Zeiten aufleben lassen und wären sich dabei näher gekommen, sodass man sich geküsst habe. Sie sei damit einverstanden gewesen. Er habe sie jedoch weder unsittlich berührt noch sexuelle Handlungen von ihr verlangt, gab er zu Protokoll. Dass er sie zwei Tage später als „Schlampe“ beleidigte, wies er zurück.
Mit der Freundin im Schlepptau beim Opfer aufmarschiert
„Wenn nix is, warum geht man dann zur Polizei?“, warf Richter Martin Kober ein. Die Frage beantwortete ihm die 18-Jährige als Zeugin. Sie belastete den Angeklagten: Sie sei gegen ihren Willen von ihm geküsst worden. Als er ihr an die Brüste langte, habe sie sich weggedreht und gesagt, dass er damit aufhören solle. Zudem habe er sie mehrmals zu sexuellen Handlungen aufgefordert. Zwei Tage später sei er zu ihr mit seiner Freundin gekommen und habe sie aufgefordert, zuzugeben, dass nichts zwischen ihnen passiert sei. Dabei habe er sie sehr herablassend behandelt, aber sie nicht beleidigt.
Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich beschrieb den Lebenslauf des Angeklagten als solide und unauffällig. Er sei in Ausbildung und sozial eingebunden. Der Richter sagte, dass er keine Zweifel daran hege, dass der Angeklagte Straftaten zulasten der 18-Jährigen begangen hat. Da der Angeklagte aber bislang noch nie strafrechtlich in Erscheinung trat, schlug er eine Einstellung des Verfahrens vor plus eine Geldauflage von 500 Euro.
Rechtsanwalt: Mandant wird sich in Zukunft zurückhalten
Der Staatsanwalt wollte dabei zunächst nicht mitmachen. Er sagte, eine Verurteilung sei nötig als Denkzettel für den Angeklagten. Verteidiger Jürgen Wagner betonte, dass sein Mandant bereits durch die Anzeige und die Gerichtsverhandlung beeindruckt sei und sich in Zukunft zurückhalten werde. Schließlich einigte man sich vor Gericht auf eine Einstellung plus 1000 Euro Geldauflage, zahlbar an den Jugendhilfefonds Haßberge.