Weil sie mit 2,16 Promille Alkohol im Blut – und damit weit über den erlaubten 1,6 Promille – im Juni dieses Jahres Fahrrad fuhr, hat das Amtsgericht am Mittwoch eine 36-Jährige aus dem Maintal wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen zu 30 Euro, also insgesamt 750 Euro, verurteilt. Damit hat sich der Einspruch gegen den Strafbefehl für sie gelohnt. Denn der lautete auf eine Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro.
Polizeistreife bemerkt schwankende Fahrweise
Am 19. Juni hatte die Angeklagte bei einer Feier reichlich dem Alkohol zugesprochen. Nach Mitternacht machte sie sich auf den Heimweg, wobei sie ihr Fahrrad nach eigener Aussage vor Gericht schob. Als ihr in der Dunkelheit drei Männer begegneten, die nach ihr pfiffen, bekam die 36-Jährige Angst. Sie setzte sich auf ihr Rad um der Gefahr zu entkommen. Ihr Pech: Kurz bevor sie zuhause ankam fiel einer Polizeistreife die schwankende Fahrweise der Angeklagten auf. Sie musste sich einem Alkoholtest unterziehen, der mit 2,16 Promille hoch ausfiel.
Schon einmal betrunken gefahren
In der Folge erhielt die Angeklagte den Strafbefehl – bereits der zweite wegen einer Trunkenheitsfahrt. Vor zwei Jahren erhielt sie eine Geldstrafe über 1650 Euro, weil sie betrunken ihr Auto auf einem Parkplatz umgeparkt hatte. Dabei war sie mit einem anderen geparkten Wagen kollidiert, wobei sie jemand beobachtet hatte.
Der Vorsitzende Richter Christopher Lehmann reduzierte das Strafmaß nun erheblich. Er berücksichtigte den Umstand, dass sich die Angeklagte "total bedroht gefühlt" habe. Zudem sei zur nächtlichen Stunde damals niemand gefährdet worden. Die beiden Strafbefehle seien durch eine "Verkettung unglücklicher Umstände" entstanden, sagte der Richter.