
Der Besuch einer Diskothek im Landkreis Haßberge endete für ein minderjähriges Mädchen im Februar vergangenen Jahres in einem Krankenhaus. Nach Mitternacht erwarb sie von einem heute 19-Jährigen eine Ecstasy-Tablette. Nach Einnahme der Droge musste das Mädchen mit Vergiftungserscheinungen mit einem Krankenwagen in die Klinik eingeliefert werden, wo sie gerettet werden konnte.
Nun, knapp ein Jahr später, musste sich der 19-jährige Drogen-Verkäufer am Amtsgericht wegen der vorsätzlichen Abgabe von Betäubungsmitteln und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Das Jugendgericht stellte das Verfahren gegen Auflagen ein. Es war der Auffassung, dass das Mädchen die Droge freiwillig eingenommen hatte und damit eine Selbstgefährdung in Kauf nahm. Als Auflage muss der 19-Jährige 1200 Euro an die Caritas und 300 Euro an die Geschädigte zahlen.
Polizei durchsuchte Haus des 19-Jährigen
Auf der Anklagebank ließ der Beschuldigte über seinen Verteidiger die Tat einräumen, die ihm leidtue. Als "krass" bezeichnete er eine anschließende polizeiliche Hausdurchsuchung im April letzten Jahres im Elternhaus, in dem der 19-Jährige lebt. Frühmorgens, als er gerade zur Arbeit fahren wollte, sei eine Polizeistaffel mit Hunden angerückt, um das Haus zu durchsuchen. Der Einsatz habe schnell die Runde im Ort gemacht. "Unser Leben ist seitdem nicht mehr das gleiche", sagte die Mutter des Angeklagten im Gerichtssaal. Bei der Hausdurchsuchung stellten die Beamten eine Feinwaage für Drogen und das Handy des Angeklagten sicher.
Ein Unbekannter ist er bei den Strafverfolgungsbehörden nicht. Unter anderem wegen eines Drogendelikts kam er schon mit dem Gesetz in Konflikt.
Angeklagter geschockt vom Zusammenbruch
Dass das geschädigte Mädchen eine Vorerkrankung hatte, habe der Angeklagte nicht gewusst, sagte die Jugendgerichtshelferin. Ihr Zusammenbruch habe ihn geschockt. Seitdem nehme er keine Drogen mehr, rauche höchstens mal einen Joint, ließ der Angeklagte das Gericht wissen.
"Es hätte schlimmer ausgehen können!", redete die Vorsitzende Richterin Ursula Redler dem Angeklagten abschließend ins Gewissen.