zurück
HAßFURT
Liebeskummer an Weihnachten führt zum Verkehrsunfall
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:54 Uhr

Das Fest der Liebe endete für einen 57-Jährigen aus dem Maintal im vergangenen Jahr im Streit mit seiner damaligen Freundin, die ihn schließlich am 26. Dezember nach Mitternacht vor ihre Wohnungstür setzte. Es sollte nicht das einzige Malheur sein, das dem Mann an diesem Feiertag widerfuhr. Voller Frust setzte er sich an das Steuer seines BMW und fuhr ziellos weg. Dabei rammte er den VW Golf eines Nachbarn, der sein Auto an der rechten Straßenseite geparkt hatte.

Durch den Aufprall wurde das Fahrzeug gegen eine Mauer geschoben. Es entstand ein Schaden in Höhe von rund 3000 Euro am Auto des Geschädigten, sowie etwa 500 Euro Schaden an der Mauer. Der Unfallverursacher suchte das Weite, ohne sich um den Schaden zu kümmern.

Am Vormittag des 26. Dezember informierten Passanten die Polizei, dass ein beschädigter BMW auf dem Parkplatz am Gries in Haßfurt stehe. Die eintreffende Polizeistreife traf dort auch auf den Unfallverursacher und bemerkten Alkoholgeruch. Eine Blutprobe ergab einen Alkoholpegel von 1,93 Promille im Blut des Fahrers, der einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und Fahrerflucht erhielt. Über seinen Anwalt Jürgen Borowka legte er Einspruch ein und musste sich daher am Mittwoch vor dem Amtsgericht rechtfertigen.

Dort wies er darauf hin, dass der Unfall in der Nacht, und nicht – wie die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft – vormittags um 10.45 Uhr passiert sei. Die Überwachungskamera am Haus des Geschädigten hätte den Aufprall akustisch aufgezeichnet. Grund des Unfalls sei ein platter Reifen gewesen, durch den das Fahrzeug nach rechts gezogen habe. Den hohen Alkoholwert habe er zu diesem Zeitpunkt noch nicht intus gehabt.

Er sei weitergefahren zum Parkplatz am Gries und habe erst dort eine Flasche Rotwein und eine Drittel-Flasche Weißwein aus Frust über sein ruiniertes Leben getrunken. Am Morgen habe er dann bei Campern Kaffee getrunken und sie gebeten, die Polizei zu verständigen.

Da das Gericht dem Angeklagten eine Trunkenheit zum Unfallzeitpunkt nicht nachweisen konnte und die Anklageschrift fehlerhaft war, wurde das Verfahren eingestellt. Als Auflage muss der Angeklagte, der in seinem Leben noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, 1000 Euro an das Bayerische Rote Kreuz zahlen. Sichtbare Freude kam bei ihm auf, als ihm die Vorsitzende noch im Gerichtssaal seinen Führerschein, den er am Tattag abgeben musste, aushändigte. Wenig erfreut war der Geschädigte, der im Zeugenstand aussagte, dass er bis heute auf seinen Kosten sitzen blieb und für die Behebung der Schäden einen Kredit aufnehmen musste. Die Identität des Unfallverursachers habe er erst über die Presse erfahren.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Haßfurt
Martin Schweiger
Liebeskummer
Rotes Kreuz
Unfallflucht
VW
Verkehrsunfälle
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top