Ein Satz ins Handy – bei einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde werden dabei rund 70 Meter auf der Straße zurückgelegt. Quasi blind, ohne den Blick auf die Umgebung gerichtet zu haben. Die Gefahren seien immens. Aus diesem Grund führte die Polizeiinspektion Haßfurt in den vergangenen Tagen zu Ferienbeginn eine Kontrollaktion durch und wollte so die Fahrzeugführer auf die Gefahren von Handys im Straßenverkehr aufmerksam machen. Dies gibt die Polizei Haßfurt in einer Mitteilung bekannt.
„Ich habe nur kurz eine Nachricht gelesen“, so die Aussagen der Ertappten. Bei den durchgeführten Kontrollen wurden sowohl Auto- als auch Radfahrer aufgrund ihres Fehlverhaltens beanstandet. Es ist nicht nur verboten, sondern auch lebensgefährlich, das Telefonieren mit dem Handy am Ohr während der Fahrt. Weil viele Autofahrer offenbar nichts dabei finden, geht der Gesetzgeber seit 2017 gegen Handyverstöße vor.
Die Gesetzesänderung beinhaltet aber nicht nur höhere Geldbußen. Das Verbot wurde deutlich ausgeweitet. Wer beim Führen eines Fahrzeugs sein Handy benutzt und hierbei von der Polizei „ertappt“ wird, muss sich auf ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro einstellen. Zusätzlich blüht dem verantwortlichen Fahrzeugführer noch ein Punkt in Flensburg. Kommt es bei der Handybenutzung zu einer Gefährdung im Straßenverkehr oder sogar zu einem Unfall, muss man mit einer deutlich höheren Geldbuße und einem Fahrverbot rechnen.
Auch Radfahrer betrifft das Handyverbot. Wer sich hier über das Handyverbot hinwegsetzt, muss 55 Euro zahlen. Die Gesetzesänderung von 2017 wurde ausgeweitet. Tabu ist nicht nur die Benutzung des klassischen Handys. Alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, sind hier beinhaltet und schließen die Gesetzeslücke.
Zu der nicht abschließenden Aufzählung gehören Tablets, E-Books, Navigationsgeräte, Diktiergeräte, E-Book-Reader, Smart-Watches. Mobiltelefone & Co. dürfen zur Benutzung durch den Fahrzeugführer nur dann in die Hand genommen werden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Das Verbot beinhaltet ebenfalls das Warten vor der Roten Ampel, oder im Stau mit ausgeschaltetem Motor.
Um die Gefahren der Ablenkung im Straßenverkehr ins Bewusstsein der Fahrzeugführer zu rücken, wird die Polizeiinspektion Haßfurt auch zukünftig weitere Kontrollen dieser Art durchführen. (wos)