Dummheit, Gedankenlosigkeit, jugendlicher Leichtsinn. Diese Worte fielen bei der Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Haßfurt am Freitag: Ein Kfz-Meister war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er hatte mit einem Laserpointer im November in Pfaffendorf in den Nachtstunden eine Autofahrerin geblendet, die dadurch eine Schädigung der Netzhaut erlitt. Das Verfahren wurde gegen Auflagen vorläufig eingestellt, da der 22-Jährige geständig und einsichtig war.
Der junge Mann aus der Rhön war im November als Beifahrer mit seinem Freund auf der B 279 in Richtung Fulda unterwegs. Nach den Worten des AnklagevertreterscIlker Özalp leuchtete er hierbei mit einem Laserpointer, dessen Strahl in Pfaffendorf eine entgegenkommende Autofahrerin im Gesicht traf. Hierdurch, so Özalp, erlitt diese eine Netzhautschädigung, was eine gefährliche Körperverletzung darstelle.
Der Angeklagte räumte über seinen Verteidiger Alexander Seifert ein, dass er mit dem Laserpointer, welchen er im Auto seines Freundes aus dessen Handschuhfach genommen hatte, gegen Bäume links und rechts der Straße leuchtete. Sein Mandant wollte nie jemanden schädigen, sagte der Verteidiger, die entgegenkommende Autofahrerin habe er wohl unabsichtlich verletzt. „Mein Mandant sieht das ein und hat schon an die Geschädigte 1000 Euro Schmerzensgeld gezahlt und sich bei ihr schriftlich entschuldigt.“
Der Zeuge, in dessen Auto der Angeklagte gesessen hatte, sagte aus, dass sein Beifahrer mit dem Laser in Ortschaften gegen Hauswände geleuchtet habe. „Ein Auto hat er sicherlich nicht geblendet“, meinte der 45-jährige Rentner. Immer wenn ein Auto entgegengekommen sei, habe der Angeklagte aufgehört, den Laser zu benutzen. Als er zu Hause war, sei die Polizei gekommen und habe den Laser sichergestellt.
Eine weitere Zeugin, eine 30-jährige Frisörin, war am Tattag mit ihrer sechsjährigen Tochter im Auto auf der B 279 in Pfarrweisach Richtung Pfaffendorf unterwegs. „Ich habe schon dort öfters links und rechts von meinem Auto einen grünen Strahl an Hauswänden gesehen und war erschrocken. In Pfaffendorf ließ ich das Auto, aus dem der Strahl kam, vorbeifahren und habe mir die Autonummer notiert und die Polizei angerufen“, sagte sie aus.
Die Geschädigte, eine 52-jährige Verwaltungsangestellte erklärte, dass sie in Pfaffendorf nach links in die Einfahrt ihres Anwesens einbiegen wollte und bei Gegenverkehr anhalten musste. Hierbei sei sie aus dem entgegenkommenden Auto heraus mit einem grünen Strahl geblendet worden. „Ich habe sofort nichts mehr gesehen und konnte gerade noch in unsere Einfahrt einbiegen“, so die Geschädigte. Die ganze Nacht habe sie nur „grün gesehen“ und auch Schmerzen an den Augen verspürt. Ihr Mann habe die Polizei in Ebern verständigt. Auch heute habe sie noch Probleme und befinde sich in augenärztlicher Behandlung. „So was Grelles habe ich noch nicht gesehen“, sagte sie aus.
Der Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal nochmals persönlich bei der Geschädigten. Sein Verteidiger regte die Einstellung des Verfahrens unter Auflagen an. Der Polizeibeamte aus Ebern, der die Sachbearbeitung hatte, musste nicht mehr vernommen werden. Auf Vorhalt von Richterin Ilona Conver sagte er aus, dass er mit Laserpointern keine Erfahrung hätte, also über die Intensität derselben keine Aussage machen könne.
Auf der Dienststelle habe er den Laser mal ausprobiert und sei durch eine Reflexion des Strahls merklich an den Augen beeinträchtigt gewesen. „Der Strahl muss demnach ganz schön stark gewesen sein“, sagte der Polizeihauptkommissar. Nach einer Beratung stellte die Richterin das Verfahren mit Zustimmung der Verfahrensbeteiligten vorläufig ein. Gegen den Angeklagten erging die Auflage, dass er weitere 1000 Euro an die Geschädigte zahlen muss und weitere 1000 Euro an die Lebenshilfe in Ebern. Einen Vorsatz, die Geschädigte zu verletzten, sah das Gericht nicht. Der Beschluss erlangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.