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KLEINMÜNSTER
Landratsamt genehmigt Windpark Sailershausen
Beobachter haben es nicht anders erwartet, aber jetzt ist es offiziell: Das Landratsamt Haßberge hat dem Windpark im Sailershäuser Wald die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt.
Foto: Fotomontage: HT-Archiv | Beobachter haben es nicht anders erwartet, aber jetzt ist es offiziell: Das Landratsamt Haßberge hat dem Windpark im Sailershäuser Wald die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt.
Von unserem Redaktionsmitglied Martin Sage
 |  aktualisiert: 15.12.2020 15:28 Uhr

Das Landratsamt Haßberge hat dem geplanten Bürgerwindpark im Sailershäuser Wald die immissionsschutzrechtiche Genehmigung erteilt. Der entsprechende Bescheid, der vom 28. Februar datiert, wurde der Antragstellerin, der Gesellschaft zur Umsetzung Erneuerbarer Technologieprojekte im Landkreis Haßberge mbH („GUT“) am Freitag zugestellt, wie Adelinde Friedrich, Leiterin des Kreisbauamts, ebenfalls am Freitag gegenüber unserer Zeitung bestätigte.

Die Regierungsrätin sprach von einer „sehr sorgfältigen und kritischen Prüfung“, die im Genehmigungsbescheid zahlreiche Auflagen nach sich gezogen habe. Das Projekt an sich muss nicht geändert werden. So bleiben sowohl die Zahl der zehn Windkraftanlagen als auch die einzelnen Standorte im Sailershäuser Wald von den Auflagen unberührt.

Auch das Luftamt Nord, das kürzlich noch die sieben südlichen Windräder abgelehnt hatte, weil sie aus Sicht der in Haßfurt startenden bzw. landenden Piloten zu hoch in den Himmel hinaufragen würden, hat nun offensichtlich keine Einwände mehr – vorausgesetzt, seine im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes enthaltenen Forderungen werden erfüllt. Dazu gehören an erster Stelle wohl Blinklichter an den Rotorblättern. Weitere Auflagen betreffen unter anderem Naturschutz, Forstrecht, Denkmalschutz, Wasserrecht und Straßenbaurecht.

Für Wilfried Neubauer, den Hauptgeschäftsführer der GUT, war die nun erteilte Starterlaubnis für den Windpark „eigentlich kein besonderes Highlight“. Man habe bei der Planung alle rechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung erfüllt – da sei in einem Rechtsstaat nichts anderes zu erwarten, als dass diese Genehmigung auch erteilt werde.

Nachdem an den zehn Windradstandorten die Baumfällarbeiten bereits durchgeführt wurden, sollen im April, wenn die zu schützende Haselmaus aus dem Winterschlaf erwacht ist, die Rodungsarbeiten, sprich die Entfernung der Wurzelstöcke, erfolgen. Der nächste Schritt wäre dann das Ausheben und das Gießen der Fundamente. Zwar ist die jetzt vorliegende Genehmigung an ein bestimmtes Windradmodell (Vestas V 112-3.0 MW) geknüpft. Doch ist es nicht ausgeschlossen, dass die GUT, unter anderem in Abhängigkeit davon, was bei der Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes ab April herauskommt, auf einen anderen – eventuell günstigeren – Typ umsteigt. In diesem Falle müsste die Planerin Unterlagen ergänzen, also zum Beispiel ein Schattenwurf- und Schallgutachten zum neuen Windradtyp nachreichen, nicht aber das Genehmigungsverfahren erneut durchlaufen. 2014 oder 2015 soll der Bau der Giganten mit 140 Meter Nabenhöhe (Gesamthöhe 196 Meter Höhe bei senkrecht stehendem Rotorblatt) erfolgen.

Gegen den Bescheid des Landratsamtes ist Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg möglich. Die Bürgerinitiative „Gegen WK 88“, die gegen den Sailershäuser Bürgerwindpark kämpft, hatte in der jüngeren Vergangenheit mehrmals angekündigt, diesen Schritt gehen zu wollen. Die Initiative bezeichnet das Genehmigungsverfahren als absurd, weil das Landratsamt über ein Projekt entscheidet, an dem der Landkreis und seine Kommunen selbst finanziell beteiligt sind – sowohl an der GUT als auch an der Investoren- und Betreibergesellschaft Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co.KG.

 
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