Der Landkreis Haßberge verbietet Geflügelschauen und schreibt strengere Maßnahmen für die Biosicherheit und Hygiene in Geflügelhaltungen. Dazu erlässt er eine Allgemeinverfügung, informiert das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Dieser sind die folgenden Informationen entnommen.
Nachdem bereits im Oktober erste zusätzliche Seuchenschutzmaßnahmen in Bayern (Einschränkung der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe) getroffen wurden, sind jetzt Weitere notwendig. Grund dafür ist die Ausbreitung der Geflügelpest. Seit Oktober steigt die Anzahl der Ausbrüche in Bayern. Auch Unterfranken ist mit bisher drei Geflügelhaltungen im Landkreis Miltenberg bereits betroffen.
Laut Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 16. November ist in Bayern das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel aufgrund der Seuchenausbrüche bei gehaltenen Vögeln und der dynamischen Situation dieser Krankheit in Deutschland und Europa aktuell hoch. Daher sind zum Schutz einer Infektion der gehaltenen Vögel ab sofort folgende Maßnahmen notwendig:
- Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel oder sonstigen gehaltenen Vögeln, ausgenommen Tauben, sind verboten.
- Tierhalter haben Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen zu intensivieren, dazu zählen beispielsweise die konsequente Betriebshygiene (Schutzkleidung und Schuhwerk nur für den Geflügelbestand, Schadnagerbekämpfung, Hygieneschleuse mit Handreinigung und Desinfektionsmöglichkeit).
- große Wildvögel, unter anderem Gänsevögel, Greifvögel und Hühnervögel, dürfen nicht gefüttert werden.
Der Seuchenschutz geht alle an, so das Landratsamt. Bricht die Geflügelpest in einer Haltung aus, so muss der gesamte Bestand getötet werden. Dazu kommt die Einrichtung von Sperrbereichen rund um den Ausbruchsort, in denen das Geflügel weiteren Einschränkungen unterliegt. "Infektionen sind dramatisch für die Tiere, da diese dann sterben oder getötet werden müssen, und belastend für die Menschen, deren Vögel getötet werden. Es entstehen hohe wirtschaftliche und mitunter nicht behebbare emotionale Schäden", so das Veterinäramt Haßberge. Daher ergeht der eindringliche Appell an jeden, der Geflügel hält, ab dem ersten Huhn, sich an die Maßnahmen zu halten.
Darüber hinaus werden im Rahmen eines Monitorings weiterhin tot aufgefundene wilde Wasservögel und Greifvögel auf eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus untersucht. Funde können zu den üblichen Betriebszeiten beim Veterinäramt angemeldet werden.
Details der Allgemeinverfügung unter www.hassberge.de, weitere Infos unter www.lgl.bayern.de und www.fli.de