Trotz Trennung hat ein 35-jähriger Arbeiter aus dem Maintal seine ehemalige Ehefrau immer wieder terrorisiert: Er rief sie bis zu 17 Mal am Tag an, drohte ihr mit dem Tod und schlug sowohl seine Ex-Frau als auch ihren neuen Lebensgefährten. Offenbar 207 Mal verstieß er gegen das gerichtlich verhängte Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz.
Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht den Mann unter anderem wegen Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und 207-facher Missachtung des Kontaktverbots zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er 2500 Euro an den Weißen Ring bezahlen.
Morddrohungen an der neuen Wohnadresse
Auf der Anklagebank räumte der nicht vorbestrafte Angeklagte alle Vorwürfe ein. Laut Anklageschrift begannen die Übergriffe am 17. Juni vergangenen Jahres, als die Ex-Frau vom Angeklagten ein Bild auf ihr Handy erhielt, auf dem er eine Schreckschusspistole in der Hand hielt. Am nächsten Tag erschien er an der neuen Adresse der heute 31-Jährigen. Er drohte sie umzubringen und packte sie an der Schulter, sodass sie ein Hämatom erlitt.
Zu einer weiteren Eskalation kam es im Sommer im Freibad in Eltmann. Dort beschimpfte er seine Ex-Frau öffentlich und drohte, private Videos von ihr und ihrem neuen Freund zu veröffentlichen, falls sie die Anzeige gegen ihn nicht zurückziehen würde. Bei einer weiteren Gelegenheit soll der Angeklagte seiner Ex in der Nähe ihrer Wohnung aufgelauert haben. Als sie mit ihrem neuen Freund das Gebäude verließ, schlug er ihr auf die Wange und verpasste seinem dem Partner einen Faustschlag ins Gesicht. Der erlitt dabei nach eigener Aussage vor Gericht blaue Flecken und hatte mehrere Tage Schmerzen. Außerdem bedrohte ihn der Angeklagte mit den Worten: "Du bist tot."
Betroffene lebt heute mit Angst und Albträumen
Der Ex-Frau fiel die Zeugenaussage vor Gericht schwer. Für sie sei es eine "Stresssituation", mit dem Angeklagten in einem Raum zu sein, gab sie zu Protokoll. Auch an der gemeinsamen zehnjährigen Tochter habe ihr Ex-Mann seinen Frust ausgelassen indem er ihr sagte, er hole sie nicht mehr ab. Er habe einen regelrechten Telefonterror veranstaltet. Sie habe Albträume, dass er sie überfalle. Immerhin: Seitdem er eine neue Freundin habe, sei Ruhe eingekehrt.
In der Folge dieser Aussagen entschuldigte sich der Beschuldigte für sein Verhalten. Die Anklagevertreterin ließ sich jedoch davon nicht beeindrucken. Sie forderte eine achtmonatige Bewährungsstrafe. Der Verteidiger bat um Milde. Sein Mandant habe sich wegen seiner Eifersucht in einer Ausnahmesituation befunden. Richter Patrick Keller betonte, dass es bei 207 Verstößen gegen das Kontaktverbot keine Geldstrafe mehr geben könne. Das Annäherungsverbot bleibe weiterhin bestehen. "Beim nächsten Kontaktverbot wandern Sie in den Bau", warnte er den Verurteilten, der das Urteil annahm.