Die Stadt Königsberg hat 203 Unterschriften, die der Sparkassenkritiker Rainer Gottwald für ein Bürgerbegehren zur Rückabwicklung der Fusion der Sparkassen Schweinfurt und Ostunterfranken gesammelt und zur Prüfung bei ihr abgegeben hat, für ungültig erklärt. Die Prüfer argumentieren mit formalen Fehlern, der Betriebswirt aus Landsberg wertet das als Kriegserklärung an ihn und als Angriff auf die Demokratie.
Stadt: Von 46 Listen nur 28 gültig
In dem Schreiben der Stadtverwaltung an Gottwald, das dieser an die Presse weitergeleitet hat, ist von 299 im Rathaus vorliegenden Unterschriften die Rede. Für den Erfolg eines Bürgerbegehrens müssen sich in der betroffenen Kommune mindestens zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger dafür aussprechen – in Königsberg sind das 302 Stimmen. Gottwald hat inzwischen Dutzende weiterer Unterschriften gesammelt; und weil Listen bis zur Entscheidung der Zulässigkeit eines Begehrens nachgereicht werden dürfen, war ihm so nicht bange, den nötigen Rückhalt in der Bevölkerung nachweisen zu können. Dass die Stadt nun 28 der 46 Unterschriftenlisten nicht anerkennt, hält Gottwald für einen „hinterhältigen Trick, um die Demokratie auszuhebeln“.
„Es fehlt die Begründung“
Die Stadt Königsberg selbst führt nicht erfüllte formale Kriterien an. Bei der Prüfung sei aufgefallen, dass die Listen unterschiedlich aufgebaut sind. Zwar enthielten alle Listen die nach der Bayerischen Gemeindeordnung erforderlichen Elemente des Antrags, der Fragestellung und der Benennung der vertretungsberechtigten Person. Doch ebenso unabdingbar sei die Begründung des Antrags, schreibt Geschäftsleiter Johannes Mücke an Gottwald. Diese Begründung findet Mücke zwar auf einem Teil der Listen in stichpunktartiger Weise auf der Rückseite; aber nicht auf den besagten 28 Listen.
„Die Unterzeichner müssen zumindest in den Grundzügen wissen, warum eine bestimmte Frage den Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden soll“, führt die Verwaltung ins Feld. Dazu reiche es nicht aus, dass die Unterzeichner mündlich vom Unterschriftensammler informiert würden, sie müssten durch „eine der regelmäßig beengten räumlichen und zeitlichen Situation angepasste knappe, einheitliche Begründung auf den Unterschriftenlisten erfahren, wofür sie sich einsetzen.“
In diesem Sinne erklärt die Stadt Königsberg die „Listen ohne Begründung auf der Rückseite“ für formal nicht zulässig. Abzüglich einiger weiterer Stimmen, die aus anderen Gründen nicht zählen, stellen die Prüfer zum Stand 16. Mai gerade einmal 96 gültige Unterschriften fest.
„Gottwald: Alle Listen sind gleichwertig“
Und das bringt Rainer Gottwald regelrecht auf die Palme. Er bestreitet keinesfalls, dass es unterschiedliche Listen gibt – also solche mit ausführlicheren Erläuterungen auf der Rückseite und solche ohne. Das sei den verschiedenen Wegen geschuldet, über die die Listen an die Öffentlichkeit gelangten, was unter anderem über eine Online-Petition, über eine Beilage in einem Anzeigenblatt und über Infostände geschah. Aber egal wie, seiner Überzeugung nach liefert jede Liste die von der Gemeindeordnung geforderte Begründung.
Gottwalds Angaben zufolge steht auf jedem Papier unmittelbar über den Spalten für Namen, Adressen und Unterschriften der Satz: „Begründung: Kein Verschenken von kommunalem Eigentum; Identitätsverlust von Stadt Königsberg und Landkreis Haßberge“. Das ist für ihn Begründung genug, ergo seien alle Listen gleichwertig, ob mit beschriebener oder blanker Rückseite.
Gang vor Gericht angedroht
Der Kämpfer gegen Sparkassenfusionen wirft der Stadt Königsberg deshalb vor, „in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt verzweifelt nach Gründen zu suchen, das Bürgerbegehren auszuhebeln“. Sollte die Stadt nicht einlenken und die Stimmen doch für gültig erklären, werde er vor das Verwaltungsgericht Würzburg gehen, kündigte Gottwald an – der im übrigen versicherte, alle seine Aktionen und Auslagen aus eigener Tasche und ohne jeden Eigennutz zu finanzieren, das sei er seinem Gerechtigkeitsgefühl schuldig.
https://www.openpetition.de/pdf/blog/rueckabwicklung-der-sparkassenfusion-schweinfurt-mit-hassberge_nichtanerkennung-von-unterschriften_1526612334.pdf
Dr. Gottwald hat das Unterschriftsformular vor dem Bürgerbegehren beim Landratsamt Haßberge prüfen lassen. Da hatte das Landratsamt keine Einwände gehabt.
So stand das in der Zeitung. Schon vergessen?
Hier müsse Köpfe rollen (natürlich nur im übertragenen Sinn).
Nach dieser Schilderung liegt der formale Fehler wohl nicht beim Bürgerbegehren vor, sondern der Leiter des Hauptamts von Königsberg dürfte einen schwerwiegenden formalen Fehler begangen haben. So etwas soll woanders schon mal einen Job gekostet haben.
Die Frage ist nämlich, ob man die Ungültigkeitserklärung von Unterschriften überhaupt noch als "Fehler" bezeichnen kann. Oder könnte Rechtsbeugung in Betracht kommen?
Dieser Frage muss ein Untersuchungsausschuss nachgehen: Hat die Stadt vielleicht einen fehlerbehafteten Bescheid erlassen lassen, und darauf gesetzt, dass ein ältererer Herr vielleicht nicht vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagt?
Wie fühle ich mich eigentlich, wenn die Stadt meine Unterschrift nicht für voll nimmt? Wie der letzte ...