In einem der größten Drogenprozesse der vergangenen Jahre mit Beteiligten aus dem Landkreis Haßberge ist am Montag, 20. Dezember, am Landgericht Bamberg ein Urteil gefallen. Angeklagt waren drei Frauen und drei Männer zwischen 21 und 29 Jahren, von denen vier im Landkreis Haßberge gemeldet sind.
Laut Anklage kaufte das Sextett von Anfang 2020 bis zur Festnahme am 23. März dieses Jahres Drogen aller Art vor allem in Wiesbaden und Berlin kiloweise ein, um den Stoff in einem Umkreis von etwa 50 Kilometern um Haßfurt an Großkunden weiterzuverkaufen. Der Umsatz überstieg dabei weit die Millionengrenze.
Hauptakteure waren nach Auffassung des Gerichts ein 28-jähriger und 25-jähriger Angeklagter, die beide ihren Wohnsitz im Landkreis Haßberge haben. Das Verfahren gegen den 28-jährigen Bauhelfer trennte das Gericht ab, da ihn das Gericht als verhandlungsunfähig einstufte. Er muss sich am 11. Januar vor dem Landgericht in Bamberg verantworten.
Hauptangeklagter muss zehn Jahre in das Gefängnis
Den 25-jährigen Laboranten verurteilte das Landgericht zu einer zehnjährigen Haftstrafe und ordnete gleichzeitig die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Außerdem ordnete das Gericht den "Einzug von Wertersatz" in Höhe von fast 634 000 Euro an. Das heißt, dass der Angeklagte das illegal eingenommene Drogengeld, das nie gefunden wurde, an den Staat zurückzahlen muss.
Der dritte Angeklagte soll von seiner Wohnung im Landkreis Haßberge aus Drogen über das Internet und vor allem über das Darknet verkauft haben. Seine Wohnung soll überdies als Rauschgift-Umschlagplatz gedient haben. Das Landgericht verurteilte den 21-jährigen Bankkaufmann nach Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten und ordnete ebenfalls die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Außerdem ordnete das Gericht gegen ihn die Einziehung von Wertersatz in Höhe von knapp 113 000 Euro an.
Drei Frauen kommen mit geringeren Strafen davon
Geringer bestrafte das Gericht die drei angeklagten Frauen. Sie erhielten Bewährungsstrafen zwischen 22 Monaten und zwei Jahren. Gegen sie ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von insgesamt 18 900 Euro an. Die Frauen fungierten vor allem als Helferinnen. Sie chauffierten die Angeklagten oder halfen beim Versand.
Auf die Schliche kam die Kriminalpolizei der Drogenbande, indem sie die Mobiltelefone der Angeklagten abhörte. Die Festnahme der Angeklagten erfolgte am 23. März gleichzeitig. Die beiden Hauptakteure sind bereits mehrfach vorbestraft und saßen bereits längere Zeit in Haft. Sie konsumieren seit ihrer Jugendzeit Drogen. Der 21-Jährige ist ebenfalls drogenabhängig, jedoch nicht vorbestraft.
Bei einer der drei Frauen kam der sogenannte "Judas-Paragraph" zur Anwendung, der Strafmilderung verspricht, wenn Täter mit Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten. Sie hatte bei ihrer Festnahme gegen ihre Komplizinnen und Komplizen ausgesagt. Da sie sich vor Rache fürchtet, ist sie in ein anderes Bundesland verzogen. Die 29-jährige Angeklagte gab an, dass sie sich in den 28-jährigen Angeklagten verliebt habe und so in das Drogenmilieu gekommen sei.