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Haßfurt
Knetzgau: Einbrecher schläft auf dem Friedhof ein
Er war betrunken, brach ein, ließ sich von einem rüstigen Senior vertreiben und schlief hernach auf dem Friedhof ein. Deswegen stand ein 37-Jähriger nun vor Gericht.
Zwei erfolglose Einbruchsversuche unternahm ein 37 Jahre alter Mann im Mai 2019 in Knetzgau. Im Anschluss daran fand ihn die Polizei schlafend im Friedhof vor. Nun musste er sich vor Gericht für seine Taten verantworten. 
Foto: Sabine Meißner | Zwei erfolglose Einbruchsversuche unternahm ein 37 Jahre alter Mann im Mai 2019 in Knetzgau. Im Anschluss daran fand ihn die Polizei schlafend im Friedhof vor.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:36 Uhr

 Sechs Polizeibeamte der Polizeistation Haßfurt, mehrere Beamte aus Schweinfurt und Gerolzhofen, sowie ein Hubschrauber mit Wärmebildkamera waren in den frühen Morgenstunden des 24. Mai vergangenen Jahres in Knetzgau im Einsatz, nachdem ein damals 37-jähriger Mann aus dem Maintal in eine Garage in Knetzgau eingebrochen war. Die Beamten fanden den Einbrecher schlafend neben seinem Einbruchswerkzeug im Friedhof vor. Gestohlen hatte er nichts.

73-Jähriger schlägt den Einbrecher mit Knüppel in die Flucht

Am Mittwoch musste er sich vor dem Schöffengericht verantworten, wo er seinen Fehltritt unumwunden zugab. Laut Anklage versuchte der Einbrecher zunächst die Stahltür eines Geschäftes aufzuhebeln. Da ihm dies nicht gelang, versuchte er in der Nachbarschaft sein Glück. Er hebelte nach eigenen Angaben das Fenster einer Garage auf und fiel – nicht mehr ganz nüchtern – durch das geöffnete Fenster in die Garage hinein, wo er auf frischer Tat ertappt wurde: Denn der 73-jährige Hausbesitzer sei mit einem Knüppel auf ihn zugelaufen.

Er habe sich entschuldigt und sei geflüchtet, sagte der Angeklagte vor Gericht. In dem Geschäft habe er Kupfer stehlen wollen, um es bei einem Schrotthändler zu Geld zu machen. Er habe unter Suchtdruck und Hunger gehandelt. Stimmen in seinem Kopf hätten ihm befohlen: "Mach, mach." Durch Alkohol, Medikamente und Drogen im Blut sei er enthemmt gewesen, gab er zu Protokoll. Eine Blutprobe ergab später 0,5 Promille Alkohol sowie Rückstände von Amphetamin und Ecstasy im Blut des Angeklagten.  Vor einem halben Jahr sei er aus dem Gefängnis entlassen worden. Seitdem habe er getrunken.

Der Einbrecher plumpst durchs Fenster und landet in einer Ölwanne

Der mutige 73-jährige Hausbesitzer sagte, er habe damals einen Knall gehört und habe in die Garage geschaut, wo der Angeklagte in einer Ölwanne saß. Er habe ihm ein "Prügerla" ins Genick gehalten. Daraufhin habe der Einbrecher die Hände gehoben und sich ergeben. Den Schaden am Fenster bezifferte er auf 400 bis 500 Euro.

Ein Unbekannter ist der  Angeklagte vor  Gericht beileibe nicht. 19 Vorstrafen stehen in seinem Sündenregister – quer durch das Strafgesetzbuch. Die meisten sind Diebstähle und Drogendelikte. Einen großen Teil seines Lebens verbrachte der Angeklagte hinter schwedischen Gardinen. Auch zur Zeit sitzt er in Untersuchungshaft, weil er seinen Vater, der sich an die Freundin des Sohnes herangemacht hatte, wohl verprügelt hatte.

Postkarte  mit einer Adolf-Hitler-Bierfmarke frankiert

Ins Gericht wurde der Angeklagte mit Fußketten durch zwei Justizvollstreckungsbeamte aus der JVA Bamberg geführt. Hanebüchen war auch die vorletzte Verurteilung im vergangenen Jahr wegen des "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger  Organisationen". Damals hatte der Angeklagte einem Kumpel eine Postkarte in den Knast geschickt, frankiert mit einer Briefmarke aus dem Dritten Reich, die das Konterfei von Adolf Hitler zeigt. Die Post hatte die Briefmarke offenbar als Briefwertzeichen akzeptiert, die Beamten der JVA indes nicht. Sie erstatteten Anzeige gegen den Postkartenschreiber.

Der gelobte vor Gericht Besserung. Drei Suchttherapien habe er zwar schon abgebrochen. Gerichtsurteile habe er nur achselzuckend hingenommen. Doch nun sei er motiviert, beteuerte er dem Gericht. Seine Taten bereue er. "Mir fehlen die Worte. Normalerweise bin ich nicht auf den Mund gefallen", sagte er.

Das Gericht unterbrach die Hauptverhandlung. Ein psychiatrisches Gutachten soll darüber aufklären, ob eine erneute Therapie erfolgversprechend ist und ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit eventuell eingeschränkt war.

 
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