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HASSFURT (MW)
Knaststrafe für einsitzenden Angeklagten aufgestockt
Redaktion
 |  aktualisiert: 15.12.2020 15:17 Uhr

Immer wieder gab es mächtig Zoff in der Beziehung zwischen dem 20-jährigen Angeklagten und seiner um drei Jahre jüngeren Freundin, immer wieder kam es dabei zu Handgreiflichkeiten und Gewalt, immer wieder war Schluss – und immer wieder versöhnten sich die jungen Leute anschließend lustvoll im Bett. In diesem Tenor – frei nach dem Motto: „Sie küssten und sie schlugen sich“ – schilderte der zurzeit in der Justizvollzugsanstalt in Ebrach einsitzende Mann das Verhältnis zu seiner Verflossenen. Weil er im Februar letzten Jahres seiner Ex eine scheuerte und ihr im Mai ein Kissen gegen den Kopf schleuderte sowie zweimal die Tür absperrte und sie einschloss, wurde die Haftstrafe, die der Halbwüchsige verbüßt, vom Jugendschöffengericht rechtskräftig um weitere zwei Monate aufgestockt.

Es war gegen 11.30 Uhr am Faschingssonntag 2015, als man anfing, mit Wodka und Bacardi „vorzuglühen“, erzählte der Angeklagte. Danach besuchte er mit seiner Freundin den Sander Faschingszug und beide verlustierten sich anschließend im Festzelt. Irgendwann sei er dann mit seiner Liebsten auf den Spielplatz gegangen, wo sie – der kalten Witterung wohl durch hitzige Wallungen trotzend – miteinander Sex gehabt hätten, sagte der Beschuldigte freimütig.

Doch das erotische Abenteuer schlug schon auf dem Rückweg zum Zelt in erregten Streit um. Worum es dabei ging, blieb unklar, aber das Mädchen, so der Häftling, habe sein Handy genommen, auf den Boden geworfen und ihm ein „Verpiss dich!“ an den Kopf geschleudert. Daraufhin habe er ihr „im Reflex mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen“, gestand er. Nach zwei Tagen aber war alles vergeben und vergessen und etwa eine Woche später tauschte das Pärchen sogar Ringe aus und feierte Verlobung.

Der nächste Punkt der Anklage bezog sich auf das, was sich in den späten Abend- bzw. Nachtstunden am 8. und 9. Mai 2015 in einer Wohnung abspielte. Wieder mal gab es Zank zwischen den beiden, der immer mehr eskalierte. Durch eine Flasche „Hugo“ enthemmt, spuckte er sie an, warf ihr ein Kissen ins Gesicht und versperrte die Wohnungs- bzw. Schlafzimmertür. Aber das bekannte Muster wiederholte sich auch diesmal: Nach einigen Stunden vertrug man sich wieder und besiegelte die nur kurze Zeit währende Harmonie mit einem vergnüglichen Schäferstündchen.

Da es sich bei dem Angeklagten strafrechtlich gesehen um einen „Heranwachsenden“ handelt, wurde dessen bisheriger Lebenslauf ausführlich beleuchtet. Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich beschrieb die vielfältigen Maßnahmen des Jugendamtes, die sich über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren hinzogen. Um den schon früh verhaltensauffälligen Jungen auf den rechten Weg zu bringen, versuchte man es nacheinander mit der Betreuung in einer heilpädagogischen Tagesstätte, mit intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung und mit einer Unterbringung in zwei verschiedenen Heimen. All diese Bemühungen der Jugendhilfe konnten nicht verhindern, dass der Angeschuldigte schon sechs Vorstrafen auf dem Kerbholz hat. Unterm Strich stehe man heute „gewissermaßen vor einem Scherbenhaufen“, resümierte der Pädagoge.

Nachdem die Beweisaufnahme abgeschlossen war, ging Jugendrichter Martin Kober ausführlich auf das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom 15. Oktober 2014 ein. Damals wurde der Heranwachsende wegen dreifachen Diebstahls zu einer zehnmonatigen Jugendstrafe verurteilt. Gut sechs Monate von dieser Haftstrafe hat er mittlerweile in Ebrach abgesessen. Staatsanwalt Stephan Jäger plädierte dafür, die laufende Gefängnisstrafe in das neue Urteil einzubeziehen und die Haftdauer um sechs Monate zu verlängern.

Rechtsanwalt Albrecht Imhoff lenkte das Augenmerk des Schöffengerichts auf den Umstand, dass sein Mandant voll geständig gewesen sei und dass er sich fest vorgenommen habe, sofort nach Entlassung aus dem Knast eine stationäre Sucht- und Drogentherapie zu beginnen. Auch über seine berufliche Perspektive habe er sich Gedanken gemacht: Eine Ausbildung als Lagerist schwebe ihm vor. Das Jugendschöffengericht nahm ihm den guten Willen ab und stockte die bestehende Haftstrafe nur maßvoll auf.

 
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