In Unterhemd und Jogginghose, an den Fesseln metallisch rasselnde Fußschellen, so nahm der Häftling auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz. Da der Mann seit etwa acht Wochen in Bamberg einsitzt, wurde er vorgeführt. Im jüngsten Prozess ging es vor allem darum, dass er sturzbesoffen mitten in der Nacht bei der Wohnung seines Bruders randaliert, dabei einen Autospiegel abgerissen, die Wohnungstür eingetreten und dann dem Bruder eine reingehauen hatte. Dafür wurden dem 30-Jährigen nochmal sechs Monate Knast aufgebrummt.
Am 30. September letzten Jahres schreckten kurz vor Mitternacht die Anwohner eines beschaulichen Dorfes im Haßbergkreis unvermittelt aus dem Schlaf. Auf der Dorfstraße war lauter Krach und aggressives Geschrei zu hören. Ein lärmender Familienzwist spielte sich dort ab. Doch der Streit beschränkte sich nicht aufs Verbale. Kurz darauf hörten die Dorfbewohner das Geräusch von splitterndem Glas und berstendem Holz. Eiligst alarmierten sie die Polizei.
Die Beamten konnten die Situation schnell unter Kontrolle bringen. Sie stellten fest, dass der Wüterich im Alkoholrausch den linken Außenspiegel eines Opel Astra ab- und die Eingangstür zur Wohnung des Bruders eingetreten hatte. Bevor sie den Betrunkenen mitnahmen, fotografierten sie den angerichteten Sachschaden von rund 500 Euro und protokollierten die Strafanzeige des geschlagenen Bruders und von dessen Frau.
Mitverhandelt wurden bei Gericht außerdem zwei weitere Vorfälle vom letzten Winter. So tauchte am 7. November der Angeklagte vor dem Anwesen seines Vaters auf. Warum er auf diesen stinksauer war, kam in der Verhandlung nicht zur Sprache, aber gegen 22 Uhr zückte der wieder mal blaue Berserker eine Weinflasche und schlug damit die Windschutzscheibe und den Spiegel am Auto des Vaters kaputt. Sachschaden: Etwa eintausend Euro. Letztendlich ging es noch um einen Vorfall am Heiligen Abend, als der gewalttätige Mann bei seiner Ex-Freundin ebenfalls eine Tür einschlug.
Da der Beschuldigte alles ohne Umschweife eingestand, brauchte das Hohe Gericht die zahlreich erschienenen Zeugen gar nicht zu vernehmen. Erklärend meinte er mit zerknirschter Stimme: „Mein Problem ist der Alkohol.“ Er beteuerte, dass er eine Alkoholtherapie machen wolle, um sein Leben in den Griff zu kriegen.
Das hat er auch bitter nötig, denn sein Vorstrafenregister spricht Bände. Zwölf Einträge sind aufgelistet, vier Verurteilungen erfolgten wegen gefährlicher Körperverletzung. Bei dieser kriminellen Vergangenheit, meinte Ilker Özalp von der Staatsanwaltschaft, müsse man schon von einer „Ganovenkarriere“ sprechen. In seinem Plädoyer forderte er „als unterstes Strafmaß“ eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung.
In ihrem Urteil übernahm Strafrichterin Ilona Conver diesen Antrag unverändert. Trotz der Tatsache, dass die Verwandten des Verurteilten ihre Strafanzeigen zurückgenommen hatten, habe sie eine empfindliche Strafe verhängen müssen. Denn bei jemandem, der zig-mal verurteilt wurde und zum zweiten Mal im Knast sitzt, bejaht der Staatsanwalt stets das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Der Richterspruch wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.