
Aus Eifersucht hat ein 26-jähriger Arbeiter aus dem nördlichen Landkreis im März dieses Jahres Nacktbilder seiner damaligen Verlobten auf deren Facebook- und Instagram-Account hochgeladen. Außerdem hat er die 31-Jährige beleidigt und gedroht, ihre Mutter umzubringen. Die Geschädigte erstattete Strafanzeige, weshalb sich der 26-Jährige am Mittwoch am Amtsgericht verantworten musste. Dort verurteilte der Vorsitzende Richter Christoph Gillot den Angeklagten wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, Verstoßes gegen das Urhebergesetz sowie Beleidigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 30 Euro, also 2700 Euro.
Angeklagter räumt die Taten ein
Auf der Anklagebank räumte der Angeklagte die Taten ein. Freunde hätten ihm mitgeteilt, dass seine damalige Verlobte und Mutter einer gemeinsamen Tochter ein Verhältnis mit einem anderen Mann habe. Daraufhin sei er ausgerastet und habe unter anderem ein Bild, das die Geschädigte nackt vor einem Spiegel aufgenommen hatte, im Internet gepostet. Auch, dass er sie als "Hure" und "Schlampe" tituliert und gedroht habe, ihre Mutter totzuschlagen, stritt er nicht ab.
Die Geschädigte, die von ihrem Wohnort in Mannheim angereist war, sagte im Zeugenstand, dass sie an jenem 12. März per E-Mail eine Warnung von Facebook auf ihr Handy erhielt, dass sich ein Fremder an ihrem Account angemeldet habe. Sie habe die peinlichen Bilder sofort gelöscht. Der Angeklagte, der ihr Passwort kannte, habe sie sofort wieder hochgeladen. Zudem habe der Ex-Verlobte per WhatsApp gedroht: "Ich schneide dein Gesicht auf. Ich zerstöre dich, du Schlampe." Er habe sich entschuldigt. Sie habe sich jedoch nach fünf Jahren Beziehung von ihm getrennt.
Vor Gericht kein unbeschriebenes Blatt
Der 26-Jährige steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. 16 Eintragungen stehen in seinem Bundeszentralregisterauszug. Seine kriminelle Karriere startete im Alter von 15 Jahren mit einer Verurteilung wegen eines Drogendelikts. Es folgten weitere Straftaten quer durch das Strafgesetzbuch – viele davon im Zusammenhang mit der Drogenkarriere des Angeklagten. Die endete mit einer Therapie, die er im März dieses Jahres abschloss.
Zur Tatzeit stand er unter zweifacher offener Bewährung. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe drohten dem Angeklagten der Widerruf der offenen Bewährungen und damit über drei Jahre Haft. Die Staatsanwältin zögerte dennoch nicht, auf eine sechsmonatige Haftstrafe – ohne Bewährung – zu plädieren. Verteidigerin Kerstin Rieger warf ein, dass die peinlichen Aufnahmen nur rund eine Stunde lang öffentlich einsehbar waren. Zudem handle es sich um einen Familienkonflikt. "Ist es angemessen, meinen Mandanten deshalb über drei Jahre in den Knast zu schicken?", fragte sie rhetorisch.
Die nächste Anklage wartet schon
Der Vorsitzende meinte: nein. Er habe mit sich gerungen. "Eigentlich gehört Ihnen eine Freiheitsstrafe", redete er dem Verurteilten ins Gewissen. Der habe "gescheite Delikte", wie räuberische Erpressung oder Körperverletzungen, verübt. Geldauflagen und Unterhalt für die Tochter habe er nicht bezahlt. Er sei "haarscharf" um einer Freiheitsstrafe herumgekommen. Der Richter riet ihm, nicht erneut in den Drogenstrudel zu gelangen, um nicht doch noch im Gefängnis zu landen. Ob ihm das gelingen wird, scheint zumindest fraglich. Denn die nächste Anklage wartet schon auf den 26-Jährigen. Der Zoll in Essen hat ein Päckchen beschlagnahmt, das an den Angeklagten adressiert war. Der Inhalt: Fünf Gramm der Droge Crystal.