Wahrheit oder "Räuberpistole" war die Frage bei einer Gerichtsverhandlung am Amtsgericht in dieser Woche. Weil er am 12. Januar dieses Jahres gegen 5.30 Uhr mit knapp 1,5 Promille Alkohol intus zwischen Zeil und Eltmann unterwegs war und dabei von einer Polizeistreife erwischt wurde, erhielt ein 20-jähriger Arbeitsloser aus dem nördlichen Landkreis einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte, weshalb er sich am Montag vor dem Jugendgericht verantworten musste.
Die Verhandlung nahm eine überraschende Wendung
Seine Aussage dort überraschte das Gericht. Er selbst sei überhaupt nicht am Steuer gesessen, gab er zu Protokoll. Er habe bis zum frühen Morgen damals eine Diskothek in Knetzgau besucht. Als er heimfahren wollte, habe er bemerkt, dass sein Auto gestohlen worden war. Deshalb habe er selbst auch die Polizei angerufen. So sei wohl der Dieb selbst betrunken gefahren.
Da zur Verhandlung keine Zeugen geladen wurden, unterbrach der Vorsitzende, Richter Martin Kober, die Hauptverhandlung. Zu einem neuen Termin sollen Zeugen, wie die damals im Einsatz gewesenen Polizeibeamten, Licht ins Dunkel bringen. Dann wird sich herausstellen, ob der Angeklagte die Wahrheit sagt, oder er sich eine "Räuberpistole" ausgedacht hat.
Ich bin kein Oberlehrer oder ehrenamtlicher Besserwisser, aber: Das tut weh: Geschworene gibt es beim Amtsgericht nicht, sondern nur bei Großen Strafkammern am Landgericht, in Schwurgerichtsverfahren. Wenn am Amtsgericht Laien neben dem Richter sitzen, Leute ohne schwarze Roben, dann sind das Schöffen.