Weil er laut Anklage einem Elfjährigen im Januar vergangenen Jahres in einer Jugendhilfeeinrichtung im Landkreis den Hals zugedrückt haben soll, musste sich am Mittwoch ein ehemaliger Angestellter der Einrichtung vor dem Amtsgericht wegen Körperverletzung verantworten.
Auf der Anklagebank schwieg der 30-jährige Erzieher aus Bamberg zunächst zu dem Vorwurf. Laut der ermittelnden Polizeibeamtin waren die Ermittlungen schwierig, weil Vorgesetzte schlecht erreichbar waren, Angaben nur oberflächlich waren und eine Mutter nicht damit einverstanden war, dass ihr Kind polizeilich vernommen wird. Nach Angaben der Polizistin im Zeugenstand hatte sich ein neunjähriges Mädchen bei dem Leiter der Einrichtung beschwert, dass es geschlagen und alleine in ein Zimmer gesperrt wurde. Ihr persönliches Eigentum sei in der Gruppe verschenkt worden.
Der damals elfjährige Geschädigte hatte bei der Polizei ausgesagt, dass der Angeklagte ihn gewürgt habe, sodass er nicht mehr schlucken konnte. Außerdem habe ihn der Angeklagte geschlagen. Dem Erzieher wurde daraufhin am 2. Februar 2017 fristlos gekündigt. Vor Gericht gab der heute 13-jährige Geschädigte an, er habe blaue Flecken am Oberarm gehabt. Jemand habe ihn geschlagen, weil er (der 13-Jährige) beim Abendessen gestört habe. Wer ihn damals schlug, wisse er nicht mehr, da unterschiedliche Erzieher vor Ort waren.
Laut einer Heilpädagogin, die damals in der Einrichtung arbeitete, leidet der geschädigte Junge an einer ADHS-Störung. Ihr selbst habe er bereits mehrere Versionen über das Schicksal seines Vaters erzählt. In der einen Version sei er verstorben, in einer anderen sei er im Gefängnis gesessen. Die Vorsitzende Richterin Ilona Conver sagte, dass es in der Vergangenheit bereits mehrere ähnlich gelagerte Verfahren gegen den Angeklagten gegeben habe, die jedoch alle eingestellt wurden. In dem jetzigen Verfahren sehe sie einen Tatnachweis nicht erbracht.
Der vermeintlich Geschädigte habe heute eine dritte Tatversion vorgestellt, den Tatvorwurf aber nicht bestätigt. Es gelte die Unschuldsvermutung und der Angeklagte sei daher freizusprechen.
Staatsanwalt und Verteidiger stimmten der Vorsitzenden zu, die den Freispruch dann im Urteil verkündete.