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Bamberg: Warum Ali, Fatma und ihr Kind keine Herberge finden
Caritas-Flüchtlingsberaterin Claudia Atzkern hat zu Ali Ghalib ein gutes Vertrauensverhältnis aufgebaut.
Foto: Marion Krüger-Hundrup | Caritas-Flüchtlingsberaterin Claudia Atzkern hat zu Ali Ghalib ein gutes Vertrauensverhältnis aufgebaut.
Marion Krüger-Hundrup
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:28 Uhr

Als Ali Ghalib (Name von der Redaktion geändert) nach einer Odyssee aus einem arabischsprachigen Krisenland durch die Türkei und Griechenland zunächst in Stuttgart und dann Zirndorf landet, hat ihn die Hoffnung noch nicht verlassen. Die Hoffnung nämlich, dauerhaft in Deutschland ein neues Zuhause gefunden zu haben. Seit Oktober 2014 lebt Ali in Bamberg, hat in der Gemeinschaftsunterkunft An der Breitenau seine Freundin Fatma kennengelernt und inzwischen mit ihr ein Kind. „Heiraten können wir nicht“, bedauert der 40-Jährige. Ihm fehlen die dafür notwendigen Papiere, die Botschaft seines Heimatlandes in Frankfurt weigert sich, ihm einen Pass auszustellen.

Sein Asylgesuch wurde zwei Mal abgelehnt. Alis momentaner Aufenthaltsstatus ist die Duldung, die bis zu sechs Mal für jeweils zwei Monate verlängert werden kann. „Mit diesem Status finde ich in Bamberg keine Wohnung“, sagt der Familienvater bitter. Und überhaupt: Das Damoklesschwert der drohenden Abschiebung schwebt über ihm.

Vertrauensverhältnis aufgebaut

„Es ist eine schwimmende Situation“, beschreibt Claudia Atzkern die Lage des Mannes. Die Sozialpädagogin leitet die Flüchtlings- und Integrationsberatung des Caritasverbandes Bamberg-Forchheim im Caritas-Beratungshaus „Geyerswörth“. Hat in den vergangenen Jahren ein intensives Vertrauensverhältnis zu Ali Ghalib aufgebaut und versucht ihm zu helfen, wo und wie sie nur kann. Doch nun steht Claudia Atzkern und mit ihr all die Flüchtlings- und Integrationsberater der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Diakonie Bamberg-Forchheim unter Druck. Und unter dem Generalverdacht, konkrete Abschiebemaßnahmen des Staates von Ausreisepflichtigen vereiteln zu wollen.

Denn ab Januar 2021 gilt eine neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie, die die Bayerische Staatsregierung verabschiedet hat. „Mit der darin vorgebrachten Skepsis gegen die Flüchtlingsarbeit mit Ausreisepflichtigen und der Androhung der Rückforderung von Zuwendungen wird unfair und unberechtigt gegen diesen Aufgabenbereich geargwöhnt“, erklärt Caritas-Geschäftsführer Peter Ehmann.

In dem von ihm bemängelten Passus heißt es: „Für die Förderung ist entscheidend, dass der Zuwendungsempfänger einschließlich der von ihm beschäftigen Berater … staatliche Maßnahmen mit der Vollziehung einer bestehenden Ausreisepflicht weder beeinträchtigt, stört oder gar verhindert …“. Für Peter Ehmann ist diese Richtlinie unakzeptabel: „Neben der Geringschätzung der hochbelasteten Flüchtlingsberater erfolgt damit auch ein deutlicher Fingerzeig, doch lieber Abstand zu nehmen, wenn Kirchenasyl, fachärztliche Gutachten, Petitionen und andere Hinderungsgründe für Ausreiseverpflichtungen ins Spiel kommen“, sagt der Caritas-Vertreter und fordert, diesen „neuen und strafenden Entzugshinweis ersatzlos zu streichen, da er nur Unverständnis und Misstrauen ausdrückt“. Zumal den Mitarbeitern ausdrücklich seitens der Träger untersagt sei, das Untertauchen von Migranten zu ermöglichen.

Komplexe Leistungen 

Auch der neue finanzielle Förderrahmen werde den Rückzug von Flüchtlings- und Integrationsberatungsstellen nicht aufhalten, befürchtet Ehmann. „Die Angebote dieser Beratung werden in der Fläche nicht zu halten sein“, betont ebenso Fred Schäfer, Abteilungsleiter Soziale Dienste bei der Diakonie Bamberg-Forchheim. Die Begleitung Geflüchteter beginne mit der Verfahrensberatung, dem Erlernen der deutschen Sprache und setze sich über die Gesundheitsvorsorge bis hin zur Suche nach Arbeit, Wohnung und Kinderbetreuung fort, fasst Schäfer die komplexen Beratungsleistungen zusammen.

„Ohne ausreichende Unterstützung durch den Freistaat Bayern kann dieses wichtige Angebot für die Zivilgesellschaft dauerhaft nicht mehr aufrechterhalten werden“, führt der Geschäftsführer der AWO Bamberg, Matthias Kirsch, die fehlenden finanziellen Eigenmittel der verantwortlichen Träger an. Alle drei bekommen nach den neuen Richtlinien pauschal rund 48 000 Euro pro Beratungskraft. Die Personalkosten gemäß der jeweiligen Tarifverträge liegen aber deutlich darüber. Erschwerend komme hinzu, so Peter Ehmann, dass das Innenministerium bei seiner Kalkulation der Personalkosten von 40,1 Wochenstunden je Beratungskraft ausgehe, faktisch die Arbeitsverträge aber bei 38, 5 beziehungsweise 39 Stunden pro Woche lägen. So schlagen die Personalkosten bei einer Vollzeitkraft mit rund 75 000 Euro zu Buche, und die Sachkosten mit etwa 10 000 Euro.

„Eine Reduzierung von Beratungsstellen hat zur Folge, dass weniger Flüchtlinge und Menschen auf dem Integrationsweg Orientierung finden können“, prophezeit der Caritas-Mann. Mehr Integrationsverläufe würden scheitern, „und Teile der Öffentlichkeit wird die Schuld dafür den Migranten zuschreiben und Populisten finden hierin Nahrung“, resümiert Ehmann.

Auf Anfrage dieser Redaktion, was die neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie im Blick auf förderschädliches Verhalten konkret bedeutet, antwortet eine Sprecherin des Bayerischen Innenministeriums so:

Nur eine Klarstellung

„Bei staatlichen Förderungen handelt es sich um den Einsatz von Steuergeldern, der bestimmten Vorgaben unterliegt. Die Fördermittel dürfen nach den allgemeinen Vorgaben des Haushaltsrechts zum Beispiel nur zu dem in der Richtlinie formulierten Zweck ausgezahlt und verwendet werden. Die genannte Klausel stellt dies klar. Sie definiert als förderschädlich, das heißt als Verstoß gegen die Zweckbindung, wenn mit der Beratung staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vollziehung einer bestehenden Ausreisepflicht beeinträchtigt, gestört oder gar verhindert werden."

Hierbei solle niemand unter Generalverdacht gestellt werden. Außerdem handele es sich lediglich um eine Klarstellung der bisherigen Praxis, mit der die entsprechende bundesrechtliche Regelung bei der Gewährung von Zuwendungen aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds nachgezeichnet wird, heißt es aus dem Innenministerium weiter.

Peter Ehmann
Foto: Marion Krüger-Hundrup | Peter Ehmann
 
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