zurück
HASSFURT
Keine Ausnahmen beim Anbindegebot
Das neue Gewerbegebiet bei Knetzgau schließt sich an bereits bebaute Gebiete an. So verlangt es das sogenannte Anbindegebot. Der Kreisausschuss sprach sich am Montag gegen die im Landesentwicklungsplan vorgesehene Lockerung dieser Vorgabe aus. Insbesondere die Grünen befürchten, dass Ausnahmeregelungen eine Zersiedelung mit sich bringen.
Foto: Markus Erhard | Das neue Gewerbegebiet bei Knetzgau schließt sich an bereits bebaute Gebiete an. So verlangt es das sogenannte Anbindegebot.
Von unserem Redaktionsmitglied Markus Erhard
 |  aktualisiert: 15.12.2020 15:13 Uhr

Mit dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) will das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat die Zukunft des Freistaats gestalten. Für die Fortschreibung des Programms sind die Landkreise aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben. Unter anderem geht es dabei um die Lockerung des sogenannten Anbindegebots. Dieses besagt, dass neue Baugebiete nicht in der freien Landschaft ausgewiesen werden dürfen, sondern nur direkt im Anschluss an Ortschaften. Die Fortschreibung des LEP sieht nun vor, Gewerbe- oder Industriegebiete in Ausnahmefällen – unter anderem an Autobahnanschlussstellen – zuzulassen. Gegen diese Lockerung sprach sich der Kreisausschuss am Montag aus.

Als „absolut nicht akzeptabel“ bezeichnete Rita Stäblein (Grüne) die geplante Lockerung des Zersiedelungsschutzes, die die Kreisverwaltung laut Sitzungsvorlage begrüßte. Adelinde Friedrich vom Bauamt hatte zuvor die Erfolge der Hofheimer Allianz bei der Flächennutzung und des gesamten Landkreises beim Leerstands-Flächenmanagement in Erinnerung gerufen. Friedrich wies darauf hin, dass der Landkreis und seine Kommunen verantwortungsbewusst mit freien Flächen umgingen. Eine Lockerung des Anbindegebots biete aber nach Meinung der Verwaltung vielleicht noch weitere Entwicklungschancen. Insbesondere die Anschlussstellen an die Maintalautobahn bei Theres, bei Knetzgau und bei Eltmann nannte Friedrich als mögliche Standorte für neue Gewerbe- oder Industriegebiete.

„Die Lockerung öffnet der Zersiedelung Tür und Tor“, entgegnete die Grünen-Kreisrätin Rita Stäblein und machte sich insbesondere Sorgen um die (noch) unberührte Natur. Nicht zuletzt sei diese für den Tourismus im Landkreis wichtig.

Auch Jürgen Hennemann (SPD) will sich mit der Lockerung des Anbindegebots nicht anfreunden. Der Eberner Bürgermeister fürchtet, dass kleinere Kommunen, die ohne Anbindung an große Zufahrtsstraßen auskommen müssen, dadurch künftig benachteiligt würden.

Landrat Wilhelm Schneider dagegen hielt die Befürchtung der „Zubetonierung“ der Natur und auch der Benachteiligung von abseits großer Verkehrswege gelegenen Gemeinden für unbegründet. Die Lockerung des Anbindegebots bezeichnete Schneider vielmehr als eine Chance für den Landkreis. „Wir sollten uns da nicht einschränken“, sagte der Kreisschef, folgte dann aber Hennemanns Vorschlag, über diesen Punkt der LEP-Fortschreibung gesondert abzustimmen. Beim Gleichstand von 6:6 Stimmen lehnte der Kreisausschuss schließlich die vorgesehene Lockerung des Anbindegebots ab.

Gegen die anderen wesentlichen Punkte der Fortschreibung bestanden dagegen keinerlei Einwände im Gremium. Dabei ging es zum einen um Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf, also um Kommunen, die besonders strukturschwach sind und deshalb mehr gefördert werden müssten als andere. Als strukturschwache Gemeinden im Landkreis galten bereits laut der alten LEP-Fassung Aidhausen, Bundorf, Kirchlauter und Ermershausen. Der Kreisausschuss unterstützte einmütig den Antrag der Gemeinde Breitbrunn, in der Fortschreibung ebenfalls als strukturschwache Gemeinde erfasst zu werden.

Bezüglich des Um- und Ausbaus der Energieinfrastruktur begrüßte das Gremium die im LEP vorgesehenen Vorgaben zum Abstand von Höchstspannungsfreileitungen zu bebauten Gebieten, wenngleich der Landkreis laut den aktuellen Planungen der Stromtrassen nicht direkt von diesem Thema betroffen wird. Nach geltenden bundesrechtlichen Vorgaben muss der Abstand zu Wohnsiedlungen 400 Meter betragen, zu Wohnungen im Außenbereich ist ein Abstand von 200 Metern einzuhalten.

Außerdem gab es keine Einwände gegen die Erweiterung des im LEP vorhandenen Zentrale-Orte-Systems von drei auf vier Stufen. Neben Grund-, Mittel- und Oberzentren sind in dem System folgende Städte nun als Metropolen aufgeführt: München, Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach und Augsburg.

Der Landkreis wird nun in seiner Stellungnahme zur Fortschreibung des LEP die Bedenken bezüglich der Lockerung des Anbindegebots genauso äußern wie die Befürwortung der drei weiteren Punkte.

Schnell abgehandelt war die Ernennung eines neuen Mitglieds des Jugendhilfeausschusses. Dieser besteht aus 15 stimmberechtigten und zehn beratenden Mitgliedern. Eines der stimmberechtigten Mitglieder ist Dieter Greger als Kreisgeschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK). Seine 1. Stellvertreterin war bislang Kerstin Thieler, die jedoch aus den Diensten des BRK ausscheidet. Greger schlug vor, Thielers Nachfolgerin Christiane Göbel als seine neue 1. Stellvertreterin einzusetzen. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig, diesem Vorschlag zu folgen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Haßfurt
Baugebiete
Jürgen Hennemann
Landschaften
Rita Stäblein
SPD
Stromtrassen
Verkehrswege
Wilhelm
Wilhelm Schneider
Zersiedelung
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top