Zwei Gramm der Droge Amphetamin in Form einer "Pep-Paste" soll ein 29-jähriger Arbeitsloser aus dem Maintal im Februar vergangenen Jahres an zwei Personen in Haßfurt verkauft haben. Bei der Polizei belastet hatte ihn ein 17-jähriger Strafgefangener, der am Mittwoch zur Verhandlung am Amtsgericht in Fußfesseln aus der Justizvollzugsanstalt Laufen bei Salzburg von zwei Polizeibeamten vorgeführt wurde.
Auf der Anklagebank äußerte sich der Angeklagte nicht zu dem Vorwurf. Für ihn stand viel auf dem Spiel: Denn zur Tatzeit stand er unter laufender Bewährung. Im Falle einer Verurteilung droht im Bewährungswiderruf und damit Gefängnis.
Auch der 17-jährige Häftling zeigte sich auf der Anklagebank wenig auskunftsfreudig. Der Vorsitzende musste ihm fast jedes Wort "aus der Nase ziehen". Mit drei Kumpels habe er in Haßfurt damals regelmäßig "gechillt" und Drogen konsumiert, ließ er das Gericht wissen. Ein Drogen-Freund habe dann Nachschub bei dem Angeklagten besorgt in Form von zwei Gramm "Pep-Paste" zum Preis von 20 Euro. Den Angeklagten selbst kenne er nicht persönlich. Seine Freunde hätten ihm lediglich ein Bild seines Instagram-Profils gezeigt, das er auch der Polizei weiterleitete. Anhand des Instagram-Accounts geriet der Angeklagte so ins Visier der Ermittlungsbehörden.
Schlank un blond statt braunhaarig und beleibt
Im Gerichtssaal sahen sich Richter, Anklagevertreter und Verteidiger Jochen Kaller das Instagram-Bild in der polizeilichen Ermittlungsakte an. Alle Parteien kamen zum Schluss, dass der Mann auf dem Bild nicht der Angeklagte sein könne. "Die Nase auf dem Bild ist breiter und der abgebildete Mann ist 20 bis 30 Kilogramm schwerer", urteilte der Vorsitzende Richter Patrick Keller. Anklagevertreter Ilker Özalp und der Verteidiger stimmten ihm zu. In seiner Polizeiaussage hatte der Zeuge den Angeklagten noch blonden, schlanken Mann beschrieben. Auf dem Bild jedoch war ein braunhaariger, beleibter Mann zu sehen.
Darüberhinaus hatte der Zeuge behauptet, der Angeklagte laufe wie ein "Gangster". Der Richter ließ daraufhin den Angeklagten im Gerichtssaal auf und ab laufen um dann festzustellen, dass dies nicht der Fall sei.
17-jähriger Zeuge hatte mehrere Personen belastet
Die ermittelnde Polizeibeamtin sagte im Zeugenstand, dass der 17-jährige Zeuge wegen mehrerer Strafverfahren in Haft sitze. Er habe in seiner Polizeiaussage mehrere Personen als Drogenhändler benannt. Sie habe den Angeklagten damals auf dem Instagram-Bild noch erkannt, heute jedoch nicht mehr. Auf dem Handy des Angeklagten habe es keine Hinweise auf ein Handeltreiben mit Drogen gegeben. Bei einer Hausdurchsuchung hätten die Polizeibeamten lediglich Cannabis gefunden, aber keine anderen Drogen wie Amphetamin.
Der Vorsitzende regte nach der Beweisaufnahme eine Einstellung des Verfahrens an, da Zweifel bestünden, ob der Angeklagte identisch sei mit der Person auf dem Instagram-Profil. Für einen Freispruch reiche es jedoch nicht. Dafür müsste er noch weitere Zeugen anhören. Die Gefahr für den Angeklagten sei, dass diese Zeugen dann unter Umständen die Identität des Angeklagten bestätigen würden und der Angeklagte verurteilt würde. Der Angeklagte stimmte daher einer Einstellung des Verfahrens zu. Alle Kosten trägt die Staatskasse.