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KREIS HAßBERGE
Kein Wasser aus Bach und Fluss
Markus Erhard
Markus Erhard
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:52 Uhr

Die Auswirkungen der derzeit anhaltenden Schönwetterperiode mit extremer Trockenheit werden immer mehr spürbar. Gerade für Gartenbesitzer ist der Anreiz bei dieser Trockenheit groß, den Wasserbedarf der eigenen Pflanzen aus Bächen und Flüssen zu decken. Das Landratsamt Haßberge weist deshalb in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Wasserentnahmen aus den Gewässern mittels Pumpen oder Saugwagen generell nicht zulässig sind. Denn auch die Lebewesen in den Bächen und Flüssen benötigen das Wasser dringend, was insbesondere bei Trockenheit gilt.

Solche Wasserentnahmen bedürften einer vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis. „Da mit Ausnahme des Mains unsere Gewässer nicht leistungsfähig genug sind, kann die erforderliche Erlaubnis grundsätzlich nicht erteilt werden. Sollte die Trockenheit noch weiter anhalten, kann es sogar sein, dass erteilte wasserrechtliche Erlaubnisse zeitweise widerrufen werden müssen“, schreibt Pressesprecherin Moni Göhr.

Zulässig im Rahmen des sogenannten „Gemeingebrauches“ seien an Gewässern lediglich Handschöpfungen mit Eimern oder Gießkannen sowie Entnahmen mittels Handpumpen. Diese dürfen dabei aber laut der Mitteilung aus dem Herrenhof nicht aufgestaut werden.

Besonders schwere Schäden an der Gewässerökologie verursachen Saugwagen, die innerhalb weniger Minuten hunderte von Litern Wasser aus den Gewässern ziehen können. Wasserentnahmen ohne Erlaubnis sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit teilweise erheblichen Bußgeldern geahndet werden, heißt es am Ende der Pressemitteilung.

 
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