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HASSFURT
Kassierte Festgast Faustschläge auf den Hinterkopf?
Bearbeitet von Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:49 Uhr

Der Besuch des Faschingsumzugs in Sand am 26. Februar vergangenen Jahres endete für einen 25-jährigen Arbeiter aus dem Landkreis im Krankenhaus. Gegen 18.35 Uhr wurde er laut Anklage der Staatsanwaltschaft von zwei Mitarbeitern einer Security-Firma aus dem Festzelt geschleift, wo er vom Chef der Firma zwei Faustschläge auf den Hinterkopf erhalten haben soll.

Der Geschädigte erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und klagte über lang anhaltende Kopfschmerzen. Zwei Tage lang musste er in einem Schweinfurter Krankenhaus behandelt werden. Jetzt musste sich der 57 Jahre alte Chef der Sicherheits-Firma am Amtsgericht verantworten, wo er jedoch keine Angaben machte. Man werde sich zunächst „schweigend verteidigen“, sagte sein Verteidiger. Nach Angaben eines Polizeibeamten, der mit sieben Kollegen bei der Faschingsfeier im Einsatz war, übergaben fünf Security-Mitarbeiter den 25-Jährigen in Polizeigewahrsam mit der Begründung, er habe die Firmenchefin geschlagen.

Der vermeintliche Schläger, der damals rund 1,6 Promille Alkohol intus hatte, hatte den Beamten seine Unschuld versichert. Vielmehr sei er grundlos von den Sicherheitskräften zusammengeschlagen worden. Dies hatten damals zwei seiner Bekannten bestätigt, die mit ihm im Festzelt gefeiert hatten.

Der Geschädigte selbst erhob im Zeugenstand schwere Vorwürfe. Zwei Sicherheitskräfte hätten ihn ohne Vorwarnung an den Armen gepackt und aus dem Festzelt gezerrt. Dabei habe er seine Schuhe und sein Faschingskostüm verloren. Er habe einen Schlag gegen die Schläfe und zwei Schläge auf den Hinterkopf bekommen. Danach habe er nicht mehr gewusst, „wo hinten und vorne ist“ und habe sich übergeben müssen. Dass er die Firmenchefin geschlagen habe, wies er von sich. Allerdings kenne er sie von früher. Bei der Veranstaltung „Rock im Wald“ in Humprechtshausen im Jahr 2011 soll er sie angeblich getreten und dabei schwer verletzt haben. Obwohl er nach eigener Aussage unschuldig gewesen sei, war der Fall vor das Jugendgericht gekommen, das ihn zu einem Jugendarrest verurteilt hatte. Insgesamt habe ihn die Sache 12 000 Euro an Strafe, Gerichtskosten und Schmerzensgeld gekostet.

Gestolpert oder getreten?

Die Schwiegermutter des Geschädigten, die ebenfalls den Faschingsumzug in Sand besucht hatte, belastete vor Gericht den Angeklagten. Sie habe gesehen, wie er ihrem Schwiegersohn zweimal auf den Hinterkopf schlug, gab sie zu Protokoll. Zwei weitere Security-Mitarbeiter hätten ihren eigenen Sohn „in Bearbeitung gehabt“. „Ich war schon auf vielen Festen, aber so ein aggressives Verhalten habe ich noch nie erlebt. So zerrt man kein Tier raus“, machte sie ihrem Unmut Luft. Den Angeklagten kenne sie von früher und von dessen Bild auf seiner Facebook-Seite.

Ein Mitarbeiter der Security-Firma gab an, es habe zunächst eine Schubserei im Festzelt gegeben, weshalb der Sicherheitsdienst eingegriffen habe. Die Aggression der Beteiligten habe sich dann gegen die Security gerichtet, weshalb er und seine Kollegen einige Personen nach draußen befördert hätten. Die Firmenchefin sei bei dem Gerangel zu Boden gegangen. Schläge habe er jedoch nicht gesehen. Ein weiterer Festbesucher belastete ebenfalls den Angeklagten. Er habe gesehen, dass dieser den Geschädigten schlug, sagte er. Die Firmenchefin sei gestolpert und habe den Geschädigten dann beschuldigt, sie umgetreten zu haben. Auch der Zeuge selbst sei grob angepackt worden.

Da zwei Zeugen, die den Angeklagten entlasten sollten – unter ihnen dessen Ehefrau – nicht zur Verhandlung erschienen, wurde die Hauptverhandlung auf den 5. November vertagt. Die zwei nicht erschienenen Zeugen müssen ein Ordnungsgeld von jeweils 100 Euro bezahlen oder wahlweise zwei Tage Ordnungshaft absitzen. Einer der Zeugen hatte dem Gericht die Kopie eines Flugtickets geschickt und seine Abwesenheit mit einem kurzfristigen Urlaub entschuldigt, worauf das Gericht jedoch keine Rücksicht nahm.

 
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