In den nächsten Jahren wird die Gemeinde Rauhenebrach nach der Prioritätenliste, die das Kanalkataster vorgibt, ihr Kanalsystem erneuern. Nachdem zunächst wegen des Neuausbaus der Staatsstraße der Kanal in der Hauptstraße Wustviel vorgezogen wurde, sollen nun alle Bereiche saniert werden, die laut Kataster Schadensklasse 5 aufweisen, also umgehenden Handlungsbedarf erfordern. Zwei Prozent der Rauhenebracher Kanäle fallen in diese Schadensklasse.
Das Planungsbüro SRP hat alle diese Schadensfälle, die sich über alle Gemeindeteile Rauhenebrachs verteilen, zu einer Maßnahme zusammengeschnürt. Die überall durchgeführten Kamerabefahrungen zeigen auch die Art der Sanierung an. An einigen Stellen müssen beispielsweise eingebrochene Kanalrohre ausgetauscht werden, andernorts kann ein Inliner eingezogen werden. 2,5 Kilometer "Haltungen", also Ortskanal, etwa 500 Meter Anschlussleitungen und 18 Schächte sind in diesem Bauabschnitt zu bearbeiten, was voraussichtlich rund 1,4 Millionen Euro kosten wird.
2025 alles, was keine Grabungen erfordert
Der Gemeinderat diskutierte in seiner November-Sitzung, welche Abschnitte sinnvoll und wirtschaftlich wären, verließ sich dann aber auf die Empfehlungen des Planungsbüros SRP und beauftragte die Ausführungsplanung, so dass im Frühjahr die Ausschreibung erfolgen kann. Geplant ist dann, im Jahr 2025 alle Maßnahmen zu machen, die ohne Grabungsarbeiten durchgeführt werden können, 2026 dann die Maßnahmen, die Tiefbau erfordern. Ab 2026 soll dann die Planung für die nächsten Schritte folgen.
Wenn die akuten Schäden beseitigt sind, sollen abschnittsweise Kanäle der Schadensklasse 4 saniert werden. Auch hier wird je nach Schadensbild entschieden werden, ob Reparatur, Sanierung oder Erneuerung der richtige Weg ist, dann aber immer in ganzen Straßenzügen. So fungierte als Beispielobjekt in der Gemeinderatssitzung die Ziegeleistraße in Untersteinbach, die auf jeden Fall in den nächsten Jahren eine neue Oberfläche braucht – vorher müssten die darunter liegenden Leitungen in Ordnung gebracht werden.
Architektin für Sanierung des Kindergartens beauftragt
Durch das planmäßige Vorgehen sei die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Sanierung des Kanalnetzes über die Gebühren und ohne Bescheide an die Hausbesitzer finanziert werden kann. Im Laufe der Investitionen werde man wohl auch die Schwelle überschreiten, die notwendig ist, um in den Genuss von Fördermitteln aus der so genannten Härtefallregelung zu kommen, so Bürgermeister Matthias Bäuerlein.
Mit der Beauftragung einer Architektin ging der Gemeinderat außerdem den ersten Schritt zur Sanierung des Kindergartens in Geusfeld. Nachdem in Prölsdorf und Untersteinbach saniert beziehungsweise auch erweitert wurde, soll nun auch der kleine Kindergarten in Geusfeld erneuert werden.
Auch in Rauhenebrach galt es, die Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025 festzulegen. Bürgermeister Matthias Bäuerlein erläuterte die Ergebnisse der bisher vorliegenden Messbeträge, allerdings fehlen in Rauhenebrach noch rund 25 Prozent sowohl bei der Grundsteuer A als auch bei der Grundsteuer B. Grundsätzlich plädierte Bäuerlein dafür, den Hebesatz so weit abzusenken, dass nur ein etwas höherer Gesamtbetrag in die Gemeindekasse fließt.
Unmut gegenüber der Staatsregierung
Dennoch nutzte er die Gelegenheit, seinen Unmut gegenüber der Staatsregierung auszudrücken, die sich, ohne zuständig zu sein, in die Gestaltung dieser einzigen kommunalen Steuer eingemischt habe. "Die Aufforderung an die Kommunen, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten, war überflüssig und unfair", so Bäuerlein. Schließlich stünden die Gemeinden vor großen finanziellen Herausforderungen, auch durch staatlich verordnete Aufgaben bei sinkenden Einnahmen.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt nach Gemeinderatsbeschluss unverändert bei 430 Prozent, der für die Grundsteuer B wird auf 125 Prozent abgesenkt.