Ein Fall, der vor knapp einem Jahr die ganze Region erschüttert hat, kommt nun vor Gericht: Am frühen Neujahrsmorgen 2016 war die elfjährige Schülerin Janina auf offener Straße in Unterschleichach bewusstlos zusammengebrochen. Trotz aller ärztlichen Bemühungen starb das Kind Stunden später. Die Chirurgen fanden im Schädel des Mädchens ein Projektil aus einer Kleinkaliberwaffe.
Mit einem Großaufgebot fahndete die Polizei nach dem mutmaßlichen Todesschützen. Nach fast zwei Wochen intensiver Ermittlungsarbeit nahm die Polizei am Abend des 12. Januar schließlich den damals 53-jährigen Sportschütze Roland E. fest. Er legte ein Geständnis ab und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Roland E., der als Fahrer in der Justizvollzugsanstalt in Ebrach arbeitete, sei wegen der Trennung von seinem Sohn, der seit mehreren Jahren bei der früheren Lebensgefährtin wohnt, und wegen seiner angegriffenen Gesundheit frustriert gewesen, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bamberg.
Als er gegen 1 Uhr durch feiernde und Böller abschießende Personen vor seinem Haus geweckt wurde, habe er aus Wut und Ärger über diese Störung aus seinem Keller einen Kleinkaliberrevolver geholt und vom Garten seines Anwesens aus drei- bis viermal in flachem Winkel über dem Boden in Richtung der Personengruppe geschossen. Dabei habe der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen, dass einer der Schüsse jemanden treffen konnte, so die Staatsanwaltschaft. Roland E. habe aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch einen Menschen getötet – strafbar als Mord.
Der Prozess beginnt am Mittwochvormittag, 7. Dezember, am Landgericht in Bamberg. Die Große Strafkammer will an fünf Verhandlungstagen sieben Sachverständige und 27 Zeugen vernehmen. Unter anderem müssen ein psychiatrisches Gutachten des mutmaßlichen Täters und ballistische Untersuchungen bewertet werden. Das Urteil könnte am 22. Dezember fallen.
Der Prozess stößt bundesweit auf ein großes Medieninteresse. Alle 25 vom Gericht bereitgestellten Plätze für die Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen waren im Akkreditierungsverfahren binnen kürzester Zeit vergeben.