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Haßfurt
Haßbergkreis: Jagdschein verlängern in Corona-Zeiten
Bearbeitet von Stefan Pompetzki
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:28 Uhr

Aufgrund der derzeitigen Corona-Beschränkungen ist bis auf Weiteres eine persönliche Vorsprache bei der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Haßberge nicht möglich. Darüber informiert das Landratsamt Haßberge in einer Pressemitteilung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Jagdschein im schriftlichen Verfahren verlängern zu lassen.

Dazu sollte der Jagdschein im Original zusammen mit der Bestätigung über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung per Post an das Landratsamt Haßberge, Jagdrecht, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt gesendet werden. Alternativ können die Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag in den Briefkasten am Haupteingang des Landratsamtes in Haßfurt geworfen werden.

Die Jagdbehörde bittet, vorher zu prüfen, ob der Jagdschein noch Platz für mindestens eine Verlängerung hat. Sollte dieser voll sein, wird  zusätzlich ein aktuelles Bild in Passfoto-Größe benötigt. Ein biometrisches Bild ist nicht vorgeschrieben.

Die Jagdhaftpflichtversicherung muss solange gültig sein, dass die Laufzeit des gewünschten Jagdscheines voll abgedeckt wird (Beispiel: wird die Verlängerung bis 31. März 2024 gewünscht, darf auch die Versicherung erst zum 31. März 2024 enden). Nach erfolgter Verlängerung wird der Jagdschein zusammen mit einer Rechnung per Einschreiben zurückgesendet.

„Bitte denken Sie daran, dass dieses Verfahren aufgrund der Postlaufzeiten einige Tage in Anspruch nehmen kann“, so Martin Schrauder von der Unteren Jagdbehörde. Nach den jagd- und waffenrechtlichen Bestimmungen muss bei der Jagdausübung der Jagdschein, die Waffenbesitzkarte und ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) immer mitgeführt werden.

Wenn der Jagdschein zur Verlängerung im Landratsamt ist,  wird empfohlen, entweder während dieser Zeit nicht zu jagen, oder aber ersatzweise für diesen Zeitraum eine Kopie des Jagdscheines mitzuführen. Sobald der verlängerte Jagdschein wieder vorliegt, muss ausnahmslos das Originaldokument mitgeführt werden, heißt es abschließend in der Mitteilung.

Die Internetseite „Wildtierportal Bayern“ wird vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betrieben und bietet nicht nur bei allgemeinen Fragen zu Corona und Jagd Auskunft: https://www.wildtierportal.bayern.de/corona

 
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