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Haßfurt
"Irgendwann landen Sie in der Psychiatrie": Frau muss wegen Kleiderdiebstahl in den Knast
Eine 34-Jährige kassiert vor dem Amtsgericht Haßfurt ihre zwölfte Vorstrafe – und muss nun für fünf Monate ins Gefängnis.
Weil eine 34-Jährige aus dem Haßbergkreis in Bamberg auf Diebestour gegangen war, musste sie sich nun vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten.
Foto: René Ruprecht (Archivfoto) | Weil eine 34-Jährige aus dem Haßbergkreis in Bamberg auf Diebestour gegangen war, musste sie sich nun vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 13.03.2025 02:37 Uhr

"Sie ist mit einer Jacke aufgewacht, die sie nicht kannte", verteidigte Rechtsanwältin Mareen Basler am Mittwoch am Amtsgericht Haßfurt ihre Mandantin, die sich in Gerichtssälen auskennt und in Fußfesseln aus der JVA Bamberg ins Gericht geführt wurde.

Mit reichlich Alkohol in der Blutbahn war die 34-jährige Angeklagte aus dem Maintal im Januar vergangenen Jahres in einem Bekleidungsgeschäft in Bamberg auf Diebestour gegangen. Sie ließ die Jacke sowie eine Tasche im Gesamtwert von rund 100 Euro mitgehen. Außerdem versuchte sie, Sicherheitsetiketten von weiteren Kleidungsstücken zu entfernen und verursachte dabei einen Schaden von 135 Euro.

Urteil: Fünf Monate – ohne Bewährung

Am Mittwoch erhielt die elffach vorbestrafte Diebin die Quittung: Der Vorsitzende Richter Patrick Keller verurteilte sie wegen Diebstahls und Sachbeschädigung zu fünf Monaten Freiheitsstrafe – ohne Bewährung.

Einen weitaus schwerer wiegenden Anklagepunkt hatte das Gericht zuvor eingestellt: Im September 2023 war die Angeklagte unter Alkohol- oder Drogeneinfluss laut Anklageschrift völlig ausgetickt. Sie soll ihre Mutter und ihren Stiefvater mit Fäusten geschlagen, sich auf die Motorhaube deren Fahrzeugs geworfen und dabei einen Schaden in Höhe von rund 1800 Euro verursacht haben.

Sowohl die Mutter als auch der Stiefvater machten vor Gericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als nahe Angehörige Gebrauch. Er habe kein Strafinteresse, betonte der Stiefvater. Das Gericht stellte diesen Anklagepunkt daher aus Mangel an Beweisen ein.

Angeklagte mit 16 erstmals straffällig

Die Verteidigerin warf ein, dass ihre Mandantin im Januar letzten Jahres sich in einer "schlimmen Situation" befunden habe. Sie sei alkohol- und drogensüchtig gewesen und Opfer einer Straftat durch ihren Noch-Ehemann geworden. Zudem sei ihr Bruder unter ungeklärten Umständen gestorben. Sie sei im Gefängnis gelandet, weil ein Bewährungsbeschluss widerrufen wurde.

Dass das Leben der zweifachen Mutter alles andere als geradlinig verlaufen ist, beweist ein Blick in ihren Bundeszentralregisterauszug. Im zarten Alter von 16 Jahren wurde sie zum ersten Mal straffällig wegen Unterschlagung. Es folgen Delikte quer durch das Strafgesetzbuch, von Diebstahl über Körperverletzung bis hin zu Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Eine Ausbildung hat sie abgebrochen.

Auf der Anklagebank gab sie den Diebstahl und die Sachbeschädigung zu, auch wenn sie sich nicht daran erinnern könne. Sie leide unter Angstzuständen und Depressionen, schilderte sie teilweise unter Tränen.

Urteil ist bereits rechtskräftig

Die Staatsanwältin forderte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe für die Taten, die unter laufender Bewährung erfolgten. Die Verteidigerin hielt drei Monate Haft für angemessen. 

Richter Keller blieb in der Mitte der Anträge. Die Angeklagte habe ihn heute positiv überrascht. Sie sei nicht ausgerastet, wie bereits in früheren Zeiten. Drogen würden noch mehr zerstören, warnte er die Verurteilte. "Irgendwann landen Sie in der geschlossenen Psychiatrie. Das wollen Sie nicht", gab er der 34-Jährigen mit auf den Weg. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

 
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