zurück
HASSFURT
Interneteinkäufe auf Rechnung des Bruders
Aus dem Haßfurter Amtsgericht berichtet Manfred Wagner
 |  aktualisiert: 15.12.2020 15:24 Uhr

Als die Beweislage zu erdrückend war, kam das Geständnis. Über ihren Rechtsanwalt Alexander Wessel räumte die Angeklagte (37) im Fortsetzungstermin ein, dass sie auf den Namen ihres Bruders beim Weltbild-Verlag Bastelartikel im Wert von 42,92 Euro bestellt hatte. Wegen Betrugs wurde die einschlägig vorbestrafte Frau zu einer – noch nicht rechtskräftigen – zweimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Laut Anklageschrift spielte sich die Tat am 14. September 2013 ab. Damals orderte die in einem Dorf in den Haßbergen lebende Hausfrau die Bastelsachen per Internetbestellung. Die Waren wurden an ihre Adresse geliefert, die Rechnung ging an ihren Bruder (46). Als der wiederholt zur Zahlung aufgefordert wurde – zuletzt von einer Inkassofirma – platzte ihm der Kragen: Der Mann ging zur Polizei und zeigte seine Schwester an.

Nun vernahm das Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme erst einmal den Polizeibeamten, der die Ermittlungen geführt hatte. Nach seinen Angaben hat er schon seit geraumer Zeit mit der zerrütteten Familie zu tun. Der Polizist schilderte, dass die Angeklagte die beschriebene Betrugsmasche in der Vergangenheit schon öfters praktiziert hat. Geschädigt wurde dabei mehrfach deren eigene Mutter. In dem nun verhandelten Fall hatte die Angeklagte erstmals den Namen des Bruders missbraucht. Als Motiv stellte sich heraus, dass die Geschwister durch einen Erbschaftsstreit miteinander zerstritten sind.

Als die Vorsitzende Richterin Ilona Conver den entsprechenden Auszug aus dem Bundeszentralregister verlas, war klar, dass es sich bei der fünffachen Mutter um kein unbeschriebenes Blatt handelt. Bereits 2008 und 2013 stand sie vor dem Kadi und wurde jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt. Auf ihre persönlichen Verhältnisse angesprochen, gab die Frau einen hohen Schuldenberg von 150 bis 200 000 Euro an.

In nahezu gleichlautenden Plädoyers beantragten der Verteidiger sowie Staatsanwalt Ilker Özalp die kurzzeitige Bewährungsstrafe, die die Amtsrichterin anschließend als Urteil im Namen des Volkes aussprach. Zusätzlich muss die Verurteilte bis 30. April vollen Schadensersatz leisten. Mit Mahngebühren und Zinsen sind aus den ursprünglich 42 nun über 120 Euro geworden. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Özalp ermahnte die Frau, dass dies ihre letzte Chance sei und sie bei einem erneuten Fehltritt unweigerlich hinter schwedischen Gardinen landen werde.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Haßfurt
Bastelprodukte
Bewährungsstrafen
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Rechtskraft
Vorstrafen
Weltbild-Verlag
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top