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Haßfurt
In der Tankstelle zwei Sisha-Pfeifen geklaut: 18-Jähriger muss vor den Richter
Der Auszubildende zeigte nach Ansicht des Amtsgerichts ernsthafte Reue. Und das wirkte sich auf das Urteil aus.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 30.05.2022 02:23 Uhr

Die Gelegenheit schien einem 18-jährigen Auszubildenden günstig, als er am 15. Januar dieses Jahres nach 20 Uhr eine Tankstelle in Haßfurt betrat. Die Kassiererin hatte kurzzeitig den Verkaufsraum verlassen. Die vermeintliche Gunst der Stunde nutzte der Heranwachsende, um zwei E-Shisha-Pfeifen für knapp 20 Euro zu stehlen. Doch die Freude über das Diebesgut währte nicht lange. Denn am nächsten Tag bekam der Dieb Besuch von zwei Polizeibeamten, zum Entsetzen der Mutter des 18-Jährigen, die aus allen Wolken fiel.

Am Dienstag musste sich der Wasserpfeifenraucher am Amtsgericht verantworten. Dort zeigte er sich reuig. Er sei zusammen mit einem Freund damals in der Tankstelle gewesen. Die Ordnungshüter hätten zunächst den Freund des Diebstahls verdächtigt. Daraufhin habe er selbst bei der Polizeidienststelle angerufen und die Schuld auf sich genommen. "Es war eine dumme Sache von mir. Es kommt nie wieder vor", gelobte er auf der Anklagebank. Bei dem Besitzer der Tankstelle habe er sich bereits entschuldigt und den Schaden wieder gut gemacht. Er habe kein Hausverbot bekommen.

Schon einmal hatte der Angeklagte Ärger mit der Justiz

Der Angeklagte ist für die Justiz kein Unbekannter. Im Februar 2020 wurde er im zarten Alter von 16 Jahren bereits wegen eines Drogendelikts zu einer Geldauflage nach Jugendrecht verurteilt. Von Drogen habe er sich distanziert. Auch Alkohol trinke er nicht. Er rauche nur regelmäßig Shisha-Pfeifen, sagte er dem Gericht, das ihm sein Geständnis und seine Reue abnahm. Das Jugendgericht verzichtete auf eine Verurteilung und stellte das Verfahren ein. Als Auflage muss der 18-Jährige 250 Euro an die Lebenshilfe Ebern zahlen.

Sollte es aber dazu kommen, dass er ein drittes Mal vor Gericht auftreten müsse, dann werde er nicht mehr so glimpflich davon kommen, warnte der Vorsitzende Richter Christoph Gillot den Angeklagten.

 
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