
Bis Mitte vergangenen Jahres führte ein 58-jährige Angestellte aus dem Maintal, die am Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichts saß, ein straffreies Leben. Dann wendete sich das Blatt. Im Juni letzten Jahres fuhr sie mit reichlich Alkohol im Blut zum Einkaufen. Sie wurde erwischt, ist seitdem ihren Führerschein los und wurde darüberhinaus am 31. Januar dieses Jahres zu eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro, also 1350 Euro, verurteilt.
Doch obwohl sie bereits die Ladung zur ersten Gerichtsverhandlung ihres Lebens erhalten hatte, setzte sie sich am 25. Januar dieses Jahres wieder hinters Steuer. Diesmal mit über 2,3 Promille Alkohol in der Blutbahn – zur Mittagszeit gegen 12.30 Uhr. Wieder wurde sie von einer Polizeistreife, der das Kennzeichen wohlbekannt war, angehalten. Einen Führerschein konnte sie diesmal freilich nicht mehr vorzeigen.
Die Beamten stellten den Fahrzeugschlüssel sicher und die 58-Jährige bekam eine weitere Ladung vor Gericht, wo sie der Vorsitzende Richter Christopher Lehmann am Mittwoch zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilte. Als Auflage muss sie 1000 Euro an den Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr zahlen. Ihren Führerschein ist sie mindestens zwei weitere Jahre los.
Angeklagte bestreitet nicht, Alkoholproblem zu haben
Sie habe Katzenfutter kaufen wollen, ließ die Angeklagte das Gericht wissen. Ihre "sehr netten Nachbarn" hätten sie wohl ins Auto einsteigen sehen und die Polizei benachrichtigt. Dass sie – wie vom Vorsitzenden vermutet – ein Alkoholproblem hat, bestritt sie nicht. Sie habe im vergangenen Jahr eine Therapie gemacht, sei aber schnell wieder rückfällig geworden. Seit drei Jahren trinke sie im Schnitt eine Flasche Sekt pro Tag, gab sie zu Protokoll. Ihre Arbeitsstelle habe sie verloren.
Als sie das Wort "Freiheitsstrafe" hörte, die die Staatsanwältin forderte – wenn auch auf Bewährung – klingelten bei der Angeklagten die Alarmglocken. Sie wolle nicht ins Gefängnis, da sie unter Klaustrophobie leide, bat sie den Richter. Dazu habe sie noch Haus und Katze. "Das geht überhaupt nicht", forderte sie.
Am 10. Juli schon wieder alkoholisiert aus Verkehr gezogen
Doch genau dieses Horrorszenario könnte für sie bald eintreten. Denn nach Aussage des Polizeibeamten, der damals die Angeklagte anhielt, saß diese am 10. Juli schon wieder hinter dem Steuer, diesmal mit über 2,6 Promille intus – ein neuer Negativrekord.
"Das ist eine Katastrophe. Sie sind eine krasse Gefahr für sich und andere. Es ist nur dem Glück geschuldet, dass noch nichts passiert ist", belehrte der Richter die Verurteilte. Die zeigte sich beeindruckt: "Ich schnauf net mal mehr", war ihr Schlusswort.