Den Discobesuch am dritten Aprilwochenende dieses Jahres wird ein Industriemechaniker nicht so schnell vergessen. Weil er aus nichtigem Anlass einem 22-Jährigen ein Cocktailglas ins Gesicht schlug, musste sich der 30-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Verurteilt wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 7200 Euro. Dazu kommen noch Krankenkassenforderungen, Schmerzensgeld sowie die Gerichts- und Anwaltskosten.
Wie sich der Vorfall abspielte, ließ sich vor Gericht nicht klären. Das lag daran, dass damals sowohl der Angeklagte als auch das Opfer und ein unbeteiligter Zeuge erheblich alkoholisiert waren. Von diesen drei Personen hatte jeder mehr als 1,5 Promille im Blut, was bei allen zu beträchtlichen Erinnerungslücken führte.
Immerhin ließ sich der Tatort lokalisieren: Der Eingangsbereich der Disco in Unterpreppach. Dort herrscht nach Aussage des neutralen Zeugen oft „ein Geschiebe und Gerangel“, weil sich die Raucher dort versammeln. In diesem Treppenbereich stand gegen Mitternacht der Angeklagte, in der linken Hand eine Zigarette, in der rechten ein Cocktailglas. Als in dieser Situation ein ihm unbekannter 22-Jähriger zurück auf die Tanzfläche wollte und sich durch den Pulk durchschlängelte, fühlte sich der 30-Jährige offensichtlich provoziert. Unvermittelt schlug er dem anderen das Glas ins Gesicht.
Sofort danach trennten andere Besucher und Sicherheitsmitarbeiter die beiden, um weitere Handgreiflichkeiten zu verhindern. Die Polizei wurde gerufen und ein Krankenwagen brachte den Geschlagenen ins Eberner Krankenhaus. Dort entfernten die Ärzte Splitterreste aus dem Mund und diagnostizierten eine Stichverletzung zwischen Oberlippe und Nase, die genäht werden musste. Eine Woche wurde der Verletzte krankgeschrieben. Eine kleine Narbe wird ihn wohl zeitlebens an diesen Abend erinnern. Wie der Geschädigte im Zeugenstand mitteilte, wird sein Anwalt bei dem Beklagten in einem gesonderten Zivilverfahren Schmerzensgeld einfordern.
Namens der Staatsanwaltschaft betonte Ilker Özalp, dass der Angeschuldigte großes Glück gehabt habe, weil nichts Schlimmeres passiert war. Wenn das Glas nicht gegen den Mund, sondern gegen die Augen geprallt wäre, hätte das zur Erblindung des Opfers führen können. Die Folgen für den Angreifer, der sich vor Gericht schuldeinsichtig zeigte und bei dem Geschädigten entschuldigte, wären in einem solchen Fall weitaus drastischer gewesen.
Ein „Augenblicksversagen“
Eine Körperverletzung mit einem gefährlichen Werkzeug oder einer Waffe wird normalerweise stets mit einer Freiheitsstrafe geahndet. Um eine solche Haftstrafe kam der Mechaniker nur deshalb herum, weil er sich bislang strafrechtlich nichts zuschulden hat kommen lassen. Als Anklagevertreter forderte Özalp eine Geldstrafe von 9000 Euro.
Amtsrichterin Ilona Conver sprach von einer „Fehlreaktion‘‘ und einem „Augenblicksversagen“. Sie verurteilte den Mann dazu, 120 Tagessätze zu je 60 Euro zu zahlen.
Diese 7200 Euro sind nur ein Teil der hohen Zeche, die der Verurteilte zu zahlen hat. Hinzu kommen zum einen Forderungen der Krankenkasse für die Behandlungskosten des Opfers sowie für die Lohnfortzahlung – insgesamt um die 10 000 Euro.
Weiterhin muss der Mann für die Gerichtskosten und für seine Anwaltskosten aufkommen und kann sich auf eine Schmerzensgeldforderung gefasst machen. Da der Mann vergleichsweise gut in einem Industrieunternehmen verdient, kann er all diese Kosten begleichen. (mwa)