zurück
HASSFURT
Im Firmentresor bedient
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:46 Uhr

Seine Vertrauensposition als stellvertretender Leiter eines Supermarkts hat ein 41-Jähriger aus dem Landkreis Haßberge im August vergangenen Jahres schamlos ausgenutzt. Er entwendete am 9. August 2018 gegen 18.50 Uhr aus dem Tresor des Markts, für den er einen Schlüssel besaß, 320 Euro. Dummerweise für ihn wurde er dabei von einer Videokamera gefilmt, die der Marktleiter installieren ließ, nachdem es immer wieder zu Differenzen im Bargeldbestand gekommen war.

Am Mittwoch musste sich der Dieb am Amtsgericht verantworten, wo er die Tat als eine „Blödheit“ bezeichnete, die er früh bereut habe. Er habe am nächsten Tag das Geld zurückgegeben, der Marktleiter seine Anzeige aber nicht zurückgezogen. Seit 2. Mai 2018 sei der Angeklagte als stellvertretender Leiter angestellt gewesen, berichtete der Marktleiter als Zeuge vor Gericht. Seitdem habe es immer wieder „Differenzen im Tresor“ gegeben, weshalb er eine Videokamera installieren ließ. Auf der Videoaufnahme habe er den Dieb zweifelsfrei als seinen Stellvertreter identifizieren können und ihm am Tag nach der Tat fristlos gekündigt.

Da er durch die fristlose Kündigung zunächst einmal kein Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt erhielt, habe der Angeklagte zu einer Finte gegriffen. Er habe sich – so der Marktleiter – das Formular des Arbeitsamts mit einem Firmenstempel des Supermarkts abstempeln lassen und darauf falsche Angaben gemacht. So habe er sein Gehalt mit 3500 Euro angegeben, obwohl er nur 2500 Euro verdiente. Als Kündigungsgrund kreuzte er „nicht betriebsbedingt“ an, um eine Sperre zu umgehen. Auch die Unterschrift auf dem Formular stamme nicht von ihm selbst, so der Marktleiter im Zeugenstand. Der Angeklagte bestritt vor Gericht, einen Antrag an das Arbeitsamt gestellt zu haben.

Der Diebstahl war nicht das einzige Delikt, das ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Im April vergangenen Jahres soll er Arbeitslosengeld in Höhe von 1142,35 Euro für den Monat März kassiert haben, obwohl er zu dieser Zeit bereits eine Arbeitsstelle hatte. Diesen Vorwurf wies der Angeklagte weit von sich. Er habe den Arbeitsvertrag auf dem Online-Portal des Arbeitsamts auf den 1.3.2018 zurückdatiert und sich so als Arbeitssuchender abgemeldet. Er habe fünf Jahre im Personalwesen gearbeitet und wäre dumm, wenn er das nicht getan hätte.

Den Einwand des Staatsanwalts, warum er das Geld nicht zurückgezahlt habe, sobald der Betrag auf seinem Kontoauszug erschien, erwiderte der Angeklagte damit, dass er im März Vater geworden sei und sich in der Zeit nicht ums Konto gekümmert habe. Ab 1. Februar dieses Jahres werde er das Geld in Raten zurückzahlen, versprach er. Ein Mitarbeiter des Arbeitsamts erklärte vor Gericht, es sei möglich, sich rückwirkend als Arbeitsloser abzumelden.

Die Hauptverhandlung wurde ausgesetzt. In einem Fortsetzungstermin sollen weitere Zeugen zu diesem Sachverhalt gehört werden. Denn eine Verfahrenseinstellung mit Geldauflage wollte das Gericht in diesem Anklagepunkt nicht mitmachen, da der Angeklagte schon einige Vorstrafen in seinem Sündenregister hat.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Haßfurt
Martin Schweiger
Arbeitslosengeld
Arbeitsämter
Betrug
Diebe
Diebstahl
Kündigungsgründe
Personalwesen
Supermärkte
Tresore
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top