Zuerst lieferte sich der 18-jährige Führerscheinneuling mit einem Freund ein Autorennen auf der B 303 zwischen Schonungen und Hofheim, dann landete er zwischen Kleinsteinach und Mechenried im Straßengraben.
Der verhinderte Rennfahrer musste sich nun wegen Körperverletzung vor dem Jugendgericht in Haßfurt verantworten, weil bei dem Crash eine Mitfahrerin leicht verletzt wurde. Das Urteil: Der Jugendliche muss 500 Euro Geldstrafe zahlen und zwei Monate lang sein Auto stehen lassen.
Am ersten Samstagabend des vergangenen Jahres wollte sich der Angeklagte amüsieren, berichtete die Staatsanwältin im Prozess. Zusammen mit zwei Freunden, einem Geschwisterpaar, fuhr er mit seinem VW Golf zum Volksfest nach Schweinfurt. Nachdem man genug mit der Achterbahn durch die Luft gesaust und an der Schießbude geballert hatte, bestieg das Trio kurz vor ein Uhr das Fahrzeug und machte sich auf den Heimweg in ein Dorf im Haßgau.
Bei Schonungen bog der Fahrer auf die B 303 Richtung Coburg ab und überholte einen Alfa Romeo. Der zog nach, drückte auf die Tube und „schnupfte“ den Golf. Dies wiederum wollte der nicht auf sich sitzen lassen, holte das Letzte aus seinem Wagen heraus, betätigte die Lichthupe und setzte seinerseits zum Überholen an.
Man stachelte sich gegenseitig auf, und das prickelnde, aber gefährliche Spiel ging eine ganze Weile hin und her.
Bei der Ausfahrt Humprechtshausen bogen beide „Rennwagen“ von der Bundesstraße ab und fuhren durch Kleinsteinach. Das Autorennen zwischen den Halbstarken aber ging weiter.
Dem Mädchen, das im Golf auf der Rücksitzbank saß, wurde es langsam mulmig und mit zunehmend verzweifelter Stimme versuchte sie mehrere Male, auf den Fahrer einzuwirken. Nachdem das Auto mit quietschenden Reifen eine Kurve genommen hatte, rief sie ängstlich: „So schaffen wir die nächste Kurve nicht!“
Vielleicht hörte sie der junge Mann mit dem Bleifuß am Steuer wegen der lauten Musik gar nicht richtig, vielleicht war er auch dermaßen im Adrenalinrausch, dass ihm alles egal war, jedenfalls packte er es tatsächlich nicht mehr. In einer langgezogenen Linkskurve geriet er mit etwa 140 Stundenkilometern aufs Bankett, steuerte dagegen, kam ins Schleudern und landete schließlich im rechten Straßengraben.
Mit 140 Stundenkilometern
Der Alfafahrer hielt ebenfalls an, an dessen Steuer saß ein Bekannter des Unglücksfahrers. Nachdem man mit vereinten Kräften das zu Schrott gefahrene Auto rausgezogen hatte, informierten die Jugendlichen die Polizei.
Bei dem Unfall müssen gleich mehrere Schutzengel ihre Hände im Spiel gehabt haben, denn außer blauen Flecken am Knie und Kopfschmerzen gab es keine weiteren Verletzungen.
Die Staatsanwältin sprach von „Riesenglück“, denn bei ähnlichen Verkehrsunfällen sei es schon zu Todesfällen gekommen. Das Motiv beleuchtete Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich: „Der Gaul ist regelrecht mit ihm durchgegangen, es war ein typisch pubertäres Imponiergehabe.“
Auf der Anklagebank neben seinem Verteidiger vermittelte der Junge, der eine Bäckerlehre absolviert hat, einen ruhigen und zurückhaltenden, fast schüchternen Eindruck. Trotz gegenteiliger Empfehlung von Seiten der Jugendgerichtshilfe erfolgte das noch nicht rechtskräftige Urteil nach Erwachsenenrecht.
Jugendrichter Martin Kober begründete dies damit, dass junge Menschen, die am Straßenverkehr teilnehmen, grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie Erwachsene haben – ergo also auch mit den selben Sanktionen rechnen müssen.