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HAßBERGKREIS (GG)
Idealerweise sollten alle Beteiligten zufrieden sein
Redaktion
 |  aktualisiert: 15.12.2020 15:11 Uhr

Der Haßbergtrauf von Königsberg bis Stadtlauringen, der Haßbergtrauf von Zeil bis Königsberg und die Maintalhänge zwischen Stettfeld und Zeil zählen zu den „Natura 2000-Gebieten“. Hauptanliegen von „Natura 2000“ ist die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der Gebiete europäischen Ranges mit den typischen, natürlichen und naturnahen Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten. Dem diente eine Auftaktveranstaltung zur Managementplanung im Rudolf-Winkler-Haus in Zeil.

Bürgermeister Thomas Stadelmann zeigte sich sehr gespannt, was auf die Beteiligten zukomme. Sicher gelte es positiv miteinander zu reden, denn es werde bestimmt verschiedene Interessen geben wie von Seiten des Naturschutzes oder der Landwirtschaft und auch anderer Beteiligter. Ziel sollte es sein, die jeweiligen Interessen so weit zu berücksichtigen, dass es keine Verlierer gebe.

Klaus Kaufmann vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Schweinfurt informierte die Teilnehmer aus den Kommunen, Verbänden, Behörden sowie die Grundstücksbesitzer eingangs über Natura 2000: „Das ist ein europaweites Netz von Biotopen, die größte europäische Institution zum Naturerhalt auf dem Kontinent, die für alle Mitgliedstaaten verpflichtend ist“. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass es in Bayern bereits 674 FFH-Gebiete und 84 Vogelschutzgebiete gebe. Diese machten 11,4 Prozent der Landesfläche aus. In Unterfranken wären es 99 FFH-Gebiete und 19 Vogelschutzgebiete. Damit wäre Unterfranken überproportional mit 17,6 Prozent der Fläche betroffen.

Für die Natura 2000-Gebiete seien nun der Haßbergtrauf von Königsberg bis Stadtlauringen mit 923 Hektar, der Trauf von Königsberg bis Zeil mit 2535 Hektar, wovon der überwiegende Anteil Wald mit 1581 Hektar sei, und die Maintalhänge zwischen Zeil und Stettfeld mit 197 Hektar ausgewählt.

Isabel Stöcker von der Regierung Unterfranken ging dann auf die besonderen Lebensräume wie wertvolle wärmeliebende Waldlandschaften, naturnahe Fließgewässer oder auch Auenwälder in diesem Gebiet ein. Dabei zeigte sie auch wärmebildenden Kalkmagerrasen, der oft auch im trockenen Sektor viele Orchideenarten enthalte. Weiter nannte sie als Besonderheit den Borstgrasrasen oder magere Flachlandwiesen, auf denen man Wiesensalbei oder die Margarete finde.

Julian Schendel vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellte dann besondere Waldgebiete vor wie den „Haimsimsen-Buchenwald“, einen sehr artenarmen Wald mit Vegetation des Dornfarn im nördlichen Haßbergtrauf. Beim „Waldmeister-Buchenwald“ sei die Artenvielfalt ganz anders mit Eiche, Esche, Ahornarten oder der Elsbeere und in der Vegetation mit Perlgras oder Buschwindröschen. Im „Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ wo der Boden schwer sei, habe dann die Eiche ihre Vorteile und stoße man auf das Waldlabkraut oder das Maiglöckchen. Die „Auenwälder“ wiederum seien mit Schwarzerlen und Esche bewachsen und hier finde man die Winkel- und Sumpf-Segge oder den Märzenbecher vor.

Isabel Stöcker ging dann auch auf typische Lebensräume des „dunklen und hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und seinen Lebenszyklus ein. Sie zeigte auch den Steinkrebs, der immer seltener werde, und im Oberlauf von Bächen zu finden sei. Er sei vor allem durch die Krebspest bedroht. Auch die seltene „spanische Flagge“ führte sie an. Weitere Tiere waren die Bechsteinfledermaus als typische Waldart der Fledermäuse, oder das „Große Mausohr“, die typische Dachstuhlfledermaus, die aber auch in Waldbestände gehe und ihre Nahrung vom Laub sammle. Gelbbauchunke und Kammmolch waren weitere schützenswerte Tiere genauso wie der Hirschkäfer, der in Unterfranken noch einigermaßen vorhanden sei, im übrigen Bayern jedoch immer seltener.

„Die Arten und die Anzahl von Tierarten sind wichtige Kriterien für eine intakte Landschaft“, meinte Klaus Kaufmann. Natura 2000 untersuche deswegen einzelne Arten, die als „Schirmarten“ Aussagen über Artengruppen und ihre Lebensräume erlaubten.

Bei der Managementplanung gehe es nun zuerst um die Kartierung, bei der man mit dem Wald anfange, und um die Erfassung und Bewertung der Lebensraumtypen sowie der Arten. Im „Offenland“ werde dies erst 2018 beginnen. Dann werde eine Managementplan erstellt und an einem runden Tisch vorgestellt. Der Managementplan sei ausschließlich für die Behörden verbindlich und müsse bei Planungen Berücksichtigung finden. Für die einzelnen Grundstückseigentümer sei er freiwillig, aber es gelte das „Verschlechterungsverbot“. Das bedeute, dass der Erhaltungszustand des Lebensraumes nicht verändert werden dürfe. Bisherige Bewirtschaftung sei aber weiter möglich. Wenn Maßnahmen umgesetzt würden, sei ein finanzieller Ausgleich möglich. Karl Kaufmann erwähnte in diesem Zusammenhang aber auch den Vertragsnaturschutz, Ankauf oder Verpachtung, Ausgleichs-Ersatzmaßnahmen, die naturschutzrechtliche Sicherung oder Förderprogramme der Landwirtschafts- oder Forstbehörde.

Diesen Ausführungen schloss sich auch eine Diskussion an, bei der Bernhard Reiser die Kartierung von Hirschkäfern ansprach. Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg aus Kirchlauter hatte grundsätzliche Fragen zum Verfahren, wer festlege, dass etwas in Schutz gestellt werden müsse oder wie die Organisation der Tätigkeiten umgesetzt werde.

 
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