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Kreis Haßberge
Holzige Gartenabfälle: Kostenlose Sammelaktion im Haßbergkreis
Bearbeitet von Andreas Köster
 |  aktualisiert: 06.03.2022 02:23 Uhr

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge bietet die bedarfsgerechte Entsorgung holziger Gartenabfälle für Privathaushalte an. Schnittgut kann laut Pressemitteilung des Landratsamts kostenfrei und wohnortnah in unbegrenzter Menge abgegeben werden.

Die Sammelaktionen finden am den Samstagen, 12. und 26. März, von 8 bis 13 Uhr an folgenden Standorten statt:

Aidhausen: Grünschnittannahmestelle der Gemeinde (nur aus dem Gemeindegebiet von 10 bis 12 Uhr).

Burgpreppach: Grüngutannahmestelle zwischen Fitzendorf und Burgpreppach

Ebern Ruppach: landwirtschaftlicher Betrieb Harald Krell, Lindenhof

Ebelsbach: Bahnhofstraße 16

Ostheim: zum Streifberg, ehem. Erdaushubdeponie

Kirchlauter: Pettstadter Grund 1

Königsberg: Wertstoffhof Hellinger Straße 8

Allertshausen: Ermershäuser Weg, Betrieb Gerhard Schmidt

Wonfurt: Kreisabfallzentrum, Wertstoffhof

Unterschleichach: Scheidbergstraße, Parkplatz an der Radsporthalle

Junkersdorf: landwirtschaftlicher Betrieb Gerd Müller, Hauptstraße 25

Untersteinbach: neben dem Wertstoffhof

Sand a. Main: Grünschnittsammelstelle neben Wertstoffhof „obere Länge“ (nur aus dem Gemeindegebiet von 13 bis 15 Uhr)

Stettfeld: Annahmestelle Betonstraße

Theres: Parkplatz der Maintalhalle in Untertheres, Am Sportzentrum

Untermerzbach: Kompostplatz Untermerzbach

Zeil a. Main: Grünschnittannahmestelle „am Lichtlein“ (nur aus dem Gemeindegebiet von 10 bis 14 Uhr)

Die Gemeinden Aidhausen und Sand am Main sowie die Stadt Zeil am Main weisen, neben den abweichenden Annahmezeiten, deutlich darauf hin, dass die angelieferte Ware auch tatsächlich aus dem Gemeindegebiet stammen muss.

Annahmezeiten sind einzuhalten

Die Annahmezeiten müssen dringend eingehalten werden, da vorher die Plätze nicht für eine Annahme zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Sammelaktion gibt es laut der Pressemitteilung weitere Vorgaben: Die Herkunft der holzigen Gartenabfälle beschränkt sich auf Gärten von Privat-haushalten. Gewerbekunden und landwirtschaftliche Betriebe können nicht bedient werden. Und es darf weder Rasenschnitt noch mit Erde durchsetztes Wurzelwerk oder Wurzelstöcke angeliefert werden.

Im Rahmen der Sammelaktion ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu weiteren Personen einzuhalten und der Abladevorgang so zügig wie möglich abzuwickeln. Die Anweisungen des Personals sind zu befolgen.

Als alternative Entsorgungsmöglichkeit könne die Kompostierung der Ast- und Zweigabschnitte im eigenen Hausgarten durchgeführt werden, heißt es in der Mitteilung weiter. In diesem Falle erhalte der Boden alle Nährstoffe, die der Baum dem Boden entzogen hat, auf natürliche Art und Weise wieder zurück und es entsteht Lebensraum für viele Nützlinge im Garten. Schneller verläuft dieser Verrottungsprozess, wenn man die Ware zusätzlich häckselt. Eine Ablagerung von Gartenabfällen an Wald- oder Wegesrändern sei in diesem Zusammenhang – wenn auch gut gemeint – jedoch nicht zulässig.

 
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