Darf man glauben, was im Internet veröffentlicht ist? Diese aktuelle Frage beschäftigte am Montagabend den Gemeinderat in seiner Sitzung in Obertheres. Dabei ging es um das Verbrennen holziger Gartenabfälle innerhalb geschlossener Ortschaften.
Ministerialrat Christian Schmidt vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hatte die Gemeinde Theres über das Landratsamt Haßberge informiert, dass das Verbrennen holziger Abfälle innerhalb von Ortschaften ab 1. Januar 2017 nicht mehr erlaubt sei und die Gemeinden dies auch nicht mehr durch entsprechende Verordnungen gestatten dürften. „Deshalb müssen wir unsere Verordnung aus dem Jahr 2007 aufheben“, teilte Bürgermeister Matthias Schneider mit. „Denn darin heißt es, dass das Verbrennen holziger Gartenabfälle innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in der Zeit vom 1. April bis 30. April und vom 1. Oktober bis 31. Oktober eines jeden Jahres zulässig ist.“ Der 2. Bürgermeister Manfred Rott, der 3. Bürgermeister Joachim Türke und Gemeinderatsmitglied Roland Klement monierten aber, dass im Abfallratgeber des Ministeriums im Internet immer noch zu lesen sei, dass die Gemeinden das Verbrennen holziger Abfälle innerhalb von Ortschaften per Verordnung erlauben dürften. Katharina Wohlpart-Wagenhäuser fügte an, dass das Verbrennen auch weiterhin möglich sein sollte und „man nicht alles hinnehmen“ dürfe. Bürgermeister Matthias Schneider erklärte, dass die Gemeinde auf das offizielle Schreiben des Ministeriums reagieren müsse, auch wenn die Gesetzesänderung nicht ideal sei. Mit 12:3 Stimmen wurde die Verordnung aufgehoben. Somit dürfen in der Gemeinde Theres keine holzigen Gartenabfälle mehr innerhalb der Ortschaften verbrannt werden.
Wie die stellvertretende Pressesprecherin des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Rebecca Meinel, auf Anfrage dieser Zeitung mitteilte, ist die Aktualisierung der Erläuterungen zur jüngsten Änderung der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen zum 1. Januar dieses Jahres aufgrund des Erlasses der Bayerischen Luftreinhalteverordnung am 20. Dezember 2016 aktuell in Bearbeitung. „Wir bedauern daher, dass die Aktualisierung der Erläuterungen im Internetauftritt des Abfallratgebers noch nicht erfolgen konnte und für Irritationen in Bezug auf die vorgenannte Änderung von Rechtsgrundlagen geführt hat“, schreibt sie und ergänzt: „Wir werden die Aktualisierung der Erläuterungen in den nächsten Tagen vorgenommen haben, erlauben uns bis dahin die Erläuterungen aus dem Internetauftritt zu nehmen (um weitere Irritationen zu vermeiden) und bedanken uns für den Hinweis.“
Im Thereser Gemeinderat kurz notiert
• Bauanträge: Keine Einwände gab es gegen den Antrag von Alfred Meißner zur Erdauffüllung bzw. Bodenverbesserung eines Grundstücks im Außenbereich von Horhausen. Der Bauherr hatte die Auffüllung von 1320 Kubikmeter bereits vorgenommen, was einer Erhöhung der Fläche um 13 Zentimeter entspricht. Das Landratsamt hat die Qualität des Auffüllmaterials bereits geprüft und einen entsprechenden Bauantrag verlangt.
Der Bauantrag von Wolfgang Schäflein über den Neubau eines Wohnhauses mit Carport in Untertheres wurde zur Genehmigung ans Landratsamt weitergeleitet.
• Erlass: Auch dem Erlass der Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Theres stimmte das Gremium zu. Die Satzung tritt mit Wirkung zum 1. April 2017 in Kraft.