
Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg im abgelaufenen Schuljahr 2023/2024 müssen dem Landratsamt Haßberge bis spätestens 31. Oktober vorliegen. Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die folgenden Informationen sind einer Pressemitteilung des Landratsamts Haßberge entnommen.
Wer hat einen Anspruch auf Kostenerstattung?
Anspruch auf Kostenerstattung haben Schülerinnen und Schüler der weiterführenden, nächstgelegenen Schulen ab der 11. Klasse sowie Schüler der Berufs- und Berufsfachschulen. Die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln müssen über 320 Euro pro Schüler oder über 490 Euro pro Familie und Schuljahr liegen. Unter bestimmten Bedingungen ist auch das 365-Euro-Ticket VGN erstattungsfähig.
Weitere Infos sind auf der Website www.hassberge.de verfügbar. Fragen beantwortet das Landratsamt Haßberge, Sachgebiet Schülerbeförderung, vormittags unter Tel.: (09521) 2747 5.