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Haßfurt
Hohe Fahrtkosten? So gibt's Geld zurück für den Schulweg
Bis spätestens 31. Oktober müssen dem Landratsamt Haßberge die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg im abgelaufenen Schuljahr 2023/24 vorliegen.
Foto: Monika Göhr | Bis spätestens 31. Oktober müssen dem Landratsamt Haßberge die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg im abgelaufenen Schuljahr 2023/24 vorliegen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 19.10.2024 02:34 Uhr

Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg im abgelaufenen Schuljahr 2023/2024 müssen dem Landratsamt Haßberge bis spätestens 31. Oktober vorliegen. Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die folgenden Informationen sind einer Pressemitteilung des Landratsamts Haßberge entnommen.

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