Gleich drei Polizeistreifen rückten am Abend des 5. Januar dieses Jahres aus, nachdem ein Notruf eines Mannes aus dem Maintal eingegangen war, dessen 43-jährige Lebensgefährtin auf ihn losging. Grund für den Großeinsatz war, dass die Frau in der Polizeistation Haßfurt wohlbekannt – und wohl auch berüchtigt – ist.
Dass der massive Beamteneinsatz seinen Grund hatte, zeigte sich, als die Ordnungshüter am Tatort eintrafen. Im Hof des Anwesens "begrüßte" die 43-Jährige die Beamten mit dem Handy in der Hand, um auf sie einzuschlagen und sie zu beleidigen. Die Polizistinnen und Polizisten konnten zwar den Schlägen weitgehend ausweichen. Zwei Schläge trafen jedoch den Oberkörper eines Beamten.
Bewährung war keine Selbstverständlichkeit
Die Einsatzkräfte legten der Frau Handfesseln an, wobei sie sich wehrte und weitere Beamte leicht verletzte. Anschließend brachten sie die Frau auf die Polizeistation in Haßfurt, wo sie die Nacht in der Ausnüchterungszelle verbringen musste. Eine Blutprobe gegen 20.40 Uhr ergab einen Alkoholwert von 1,26 Promille. Dazu hatte die Frau den Cannabis-Wirkstoff THC im Blut.
Am Mittwoch bekam sie die Quittung für ihren Ausraster: Am Amtsgericht verurteilte Richter Patrick Keller sie zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe, die er für drei Jahre zur Bewährung aussetzte, was keinesfalls selbstverständlich war. Denn die Angeklagte stand zur Tatzeit unter offener Bewährung wegen eines Drogendelikts. Als Auflage muss sie unter anderem 1500 Euro an die Bayerische Polizeistiftung berappen.
Nach der ersten Verurteilung ging einiges schief
Vor Gericht betonte Verteidiger Alexander Wessel, dass seine Mandantin sich bereits bei den Beamten entschuldigt habe und einer besonders betroffenen Beamtin 500 Euro Schmerzensgeld gezahlt habe. Der Angeklagten sei ihr damaliges Verhalten unangenehm. Ihr habe es damals "den Vogel rausgehauen".
Seit dem Prozess vor drei Jahren, als sie wegen eines Drogendelikts zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, sei ihr Leben ein Stück weit den Bach runtergegangen, gab die Angeklagte zu Protokoll. Ihre Ehe ging kaputt und sie verlor ihren Arbeitsplatz. Am Tattag im Januar habe sie eine Flasche Schnaps plus einen Joint intus gehabt und sich mit ihrem neuen Partner gestritten. "Ich rannte 20 Mal mit dem Kopf gegen die Wand", ließ sie das Gericht wissen. Mittlerweile habe sie die Alkoholdosis von einer Flasche "auf ein paar Döschen runtergeschraubt".
Die Polizistin, die das Schmerzensgeld erhalten hatte, sagte im Zeugenstand, die Angeklagte sei "wie besessen" gewesen. Sie habe in der Ausnüchterungszelle ihre Kleider nach ihr geworfen. Sie selbst habe blaue Flecken davongetragen, als die Angeklagte Widerstand leistete.
Auflagen: Jobsuche und Anti-Gewalt-Training
Der Anwalt machte einen psychischen Ausnahmezustand seiner Mandantin geltend und plädierte auf eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Die Staatsanwältin forderte eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten, der sich der Vorsitzende anschloss. Neben der Geldauflage muss die Angeklagte sich eine Arbeitsstelle suchen, die Suchtberatung aufsuchen und ein Anti-Gewalt-Training absolvieren. "Sie haben nicht mehr gewusst, wo oben und unten ist", stellte der Vorsitzende fest. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Glaubt man der Verurteilten, dann handelt es sich um ihre letzte Bestrafung: "ich werde brav sein", versprach sie dem Gericht.