
Ausschließlich um Steuer- und Gebührenerhöhungen ging es diesmal bei der Gemeinderatssitzung in Stettfeld. Ein wesentlicher Punkt war dabei der Erlass einer Hebesatz-Satzung für die Grundsteuer ab 1. Januar und die war heiß umstritten. Es bei der jetzigen Höhe von 320 Prozent bei der Grundsteuer B zu belassen, endete mit einem Patt von vier zu vier Stimmen und fand damit keine Mehrheit. Mit fünf zu drei Stimmen wurde schließlich die Absenkung des Hebesatzes auf 250 Prozent beschlossen, was der Gemeinde trotzdem noch Mehreinnahmen von rund 70.000 Euro beschert.
Bürgermeister Alfons Hartlieb (CSU) stellte seinem Ratsgremium den Sachverhalt kurz dar, dass die bisherigen Hebesätze zum 1. Januar 2025 automatisch ihre Geltung verlieren und die Gemeinde noch im Kalenderjahr 2024 neue Hebesätze festlegen muss. Die Gemeinde habe derzeit einen Hebesatz von 340 Prozent bei der Grundsteuer A und 320 Prozent bei der Grundsteuer B.
Der Bürgermeister sprach sich dafür aus, den Hebesatz bei 320 Prozent zu belassen und zu sehen, wie sich eine Änderung in ein bis zwei Jahren niederschlage. "Wir haben Projekte genug, wo wir Geld brauchen. Zahlreiche Gemeinden haben sowieso keinen genehmigungsfähigen Haushalt mehr." Damit gab er "Feuer frei" für die Diskussion.
Für Udo Busch (CSU) sagte klar "ich bin für maximal 250 Prozent, womit schon eine deutliche Mehrung hereinkommt. Eine höhere Steigerung sehe ich nicht angebracht. Manche Gemeinden sind sogar auf 175 Prozent heruntergegangen." Peter Frankenstein (CSU) wollte wissen, wie es bei den anderen Gemeinden in der VG Ebelsbach aussehe. Ebelsbach hatte vor wenigen Tagen seinen Hebesatz B ebenfalls von 320 auf 250 Prozent gesenkt. Er wollte nur eine "Kleinigkeit" senken.
Deutliche Mehreinnahmen
Werner Rümer (DG) sprach sich für eine Reduzierung des Hebesatzes aus und dann könne man noch sehen, wie es ausgeht. Melanie Kaufhold (SPD) sah sich beim Vorschlag des Bürgermeisters, denn dann habe man mehr für die Gemeinde übrig. Dem schloss sich auch Doris Simon (CSU) an, während Jürgen Amend (DG) für 250 Prozent plädierte. Inzwischen legte VG-Geschäftsführer Mathias Stretz die Veränderungen in den tatsächlichen Zahlen auf den Tisch. Wenn die Gemeinde es bei 320 Prozent bei der Grundsteuer B belasse, dann bedeute das für sie Mehreinnahmen von 150.000 Euro, bei einer Absenkung auf 250 Prozent wäre es für die Gemeinde immer noch eine Mehreinnahme von 70.000 Euro.
Damit war für Udo Busch die Situation klar. "Wir können doch die Gebühr nicht ums Doppelte raufsetzen. Dann sind wir ganz weit weg von 'einkommensneutral'. Bei 250 Prozent haben wir ja schon mehr." Bürgermeister Hartlieb meinte, "unsere Gemeinde hat doch moderate Hebesätze. Das sind unsere einzigen Einnahmequellen." Schließlich müsse man auch noch an den Haushalt mit weniger Schlüsselzuweisungen und mehr Kreisumlage denken und wir haben dann keine freie Finanzspanne. Walfried Spath (CSU) unterstrich den Vorschlag mit 250 Prozent, "um zu sehen, wie es sich entwickelt".
Die Grundsteuer A war kein Diskussionspunkt und wurde bei 340 Prozent belassen, während der Vorschlag, die Grundsteuer B auf 320 Prozent zu belassen, keine Mehrheit fand. Schließlich wurde der neue Hebesatz B mit 250 Prozent beschlossen.
Änderung der Satzung
Ein weiterer Punkt war die Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung und die Hausmüllabfuhr. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine neue Berechnung vorzulegen, die das bisherige Defizit mit 50 Prozent in die Berechnung mit aufnehme, aber nicht über den Rahmen kommt, den der Kreis für seine Gemeinden verlange.
Auch die Friedhofsunterhaltungsgebühr und die Grabgebühren sollen geändert werden, wobei ein Vorschlag der Verwaltung vorlag, die Friedhofsunterhaltungsgebühr bei einem Sterbefall zusammen mit anderen Gebühren für die gesamte Ruhefrist zu bescheiden. Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Fälligkeit der Friedhofsunterhaltungsgebühren.