Mit zweifelhaften Investitionen in Gold soll ein Finanzberater aus Haßfurt 69 Anleger betrogen und um mehr als 500 000 Euro gebracht haben. Er und sein mutmaßlicher Komplize sitzen in Untersuchungshaft. Anfang Februar sollen sich beide wegen Betruges vor dem Landgericht Würzburg verantworten.
Die Festnahme des Mannes, der unter Adressen in Haßfurt, Schweinfurt und Berlin Geschäfte betrieb, hatte sich im Dezember 2018 wie ein Lauffeuer in Finanzkreisen herumgesprochen. "Das kam nicht völlig überraschend", sagte ein Geschäftspartner damals dieser Redaktion. "Da hat es schon vorher erkennbar geknirscht."
Vorwurf der Staatsanwaltschaft: unerlaubte Bankgeschäfte, Betrug, Insolvenzverschleppung, Bankrott
Bei der Polizeiaktion waren nach Informationen der Redaktion auch die Lebensgefährtin sowie der Geschäftsführer der Firma in Gewahrsam genommen worden. Es gehe um "betrügerische Vermittlung vermeintlich werthaltiger Goldgeschäfte", umriss die Staatsanwaltschaft damals auf Anfrage ihren Verdacht.
Die Ermittlungen seitdem lassen darauf schließen, dass die beiden 65 und 52 Jahre alten Männer die Talfahrt ihrer Geschäfte mit zweifelhaften Methoden aufhalten wollten. Auf Anfrage bestätigt Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen: "Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat Anklage erhoben." Den beiden werde Betrug in 69 Fällen vorgeworfen, dem 52-Jährigen zusätzlich unerlaubte Bankgeschäfte in Tateinheit mit Betrug sowie Insolvenzverschleppung und Bankrott in vier Fällen.
Überzogene Rendite-Versprechen gemacht
"Hintergrund der Betrugsvorwürfe sind Goldanlagegeschäfte, die die beiden Angeklagten zwischen April 2015 und Dezember 2016 mit überzogenen Renditeversprechen an mindestens 69 Anleger betrügerisch vermittelt haben sollen", so der Oberstaatsanwalt auf Anfrage. Die Anlagegelder sollen zweckwidrig verwandt worden sein. Laut Anklage entstand schon allein dadurch ein Schaden von mehr als 132 000 Euro.
Die Firma, über die die Beschuldigten Investitionen in Gold anboten, war den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge schon Mitte 2016 in Schieflage geraten. Um an Geld zu kommen, soll der jüngere der beiden Angeklagten zahlreichen Geschäftspartnern Gewinne aus angeblich geplanten Goldgeschäften versprochen haben. So soll er betrügerisch von den Darlehensgebern rund 393 000 Euro kassiert haben.
Gelder "zweckwidrig" abgezweigt
Doch dafür hätte er eine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz gebraucht, also die Erlaubnis, wie eine Bank zu arbeiten. Die Gelder selbst seien "zweckwidrig verwendet und die Darlehensgeber daher in Höhe der Gesamtdarlehenssumme geschädigt worden", sagt Oberstaatsanwalt Raufeisen. Dies seien "unerlaubte Bankgeschäfte mit Betrug".
Die Schieflage der Firma habe der 52-Jährige so lange wie möglich verheimlicht. Spätestens im Frühjahr 2018 hätte er nach Einschätzung von Experten für die Firma, über die man die Goldanlagegeschäfte vertrieb, Insolvenzantrag stellen müssen. Stattdessen soll er "bereits in der sich erkennbar anbahnenden Krise der Firma in drei Fällen unzulässig Firmengelder transferiert" haben, erklärt Raufeisen.
Die Firma in aller Stille liquidiert
Damit habe er die Vermögensinteressen der 69 Goldanleger gefährdet - strafbar als verspätete Insolvenzantragstellung sowie drei Fälle von Bankrott. Schließlich soll der 52-Jährige die fragliche Firma im Mai 2018 durch Einstellung der Geschäfte und anschließenden Verkauf unzulässig still liquidiert haben. Dies wäre eine weitere Bankrott-Tat.
Die Anklage wurde zur Verhandlung zugelassen, es sind ab 5. Februar vier Prozesstage anberaumt. Am 21. Februar könnte das Urteil fallen.