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HASSFURT
Haßfurt: Reichsbürger ist angeblich nur Vegetarier
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:41 Uhr

Mit seinem Nachnamen wollte ein 51-jähriger Angeklagter aus dem nördlichen Landkreis am Mittwoch im Gerichtssaal des Amtsgerichts nicht gerufen werden. „Ich bin der Hans (Name geändert) aus dem Königreich Bayern“ ließ der Mann aus dem nördlichen Landkreis das Gericht wissen.

Mit der Bundesrepublik Deutschland hat er nicht viel am Hut. Da wird es ihm wohl nicht gefallen haben, dass er wegen versuchter Erpressung, Beleidigung und falscher Verdächtigung im Namen des (deutschen) Volkes zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde.

Im Zeitraum 2017 bis 2018 hat der Angeklagte über 20 Schreiben unter anderem an die Staatsanwaltschaft Hof, die Verwaltungsgemeinschaft, den Ersten Bürgermeister und die Polizeidienststelle Ebern, die Mediengruppe Oberfranken in Bamberg sowie an einzelne Pressevertreter geschickt – allesamt mit beleidigendem und erpresserischem Inhalt. Die Adressaten duzte er in den Briefen und beleidigte sie als „NSDAP-Sklaven“. Er forderte sie per „Festsetzungsbescheid“ dazu auf, ihm 450 Mark, wahlweise fünf Feinunzen Gold oder 5400 Euro zu zahlen, sowie eine „Unterlassungserklärung“ zu unterschreiben, weiterhin seine Daten anderen öffentlich zugänglich zu machen. Ansonsten werde eine „Vertragsstrafe“ fällig.

„Ich bin der (...) aus dem Königreich Bayern“

Der angeklagte 51-Jährige

Des weiteren sollten die Adressaten den Geldbetrag in Höhe von 4000 Euro, sowie 365 Euro Verwaltungsgebühren „selbstschuldnerisch akzeptieren“ und ihm die Zahlung „anweisen“, damit er von einem Strafvollstreckungsverfahren absehe. Mit den Worten: „Schwachsinniger geht?s nicht. Das ist ein politischer Schauprozess“ bezeichnete Verteidiger Jens Conrad aus Zwickau die Anklageschrift. Sein Mandant habe sich nichts erwartet. Er habe nur verhindern wollen, dass seine persönlichen Daten von der Verwaltung weitergegeben würden.

„Das Grundgesetz scheint nicht mehr zur Anwendung zu kommen. Andersdenkende sollen hier mundtot gemacht werden und Reichsbürger-Erlasse würden auf alle Bürger ausgedehnt“ redete sich der Anwalt in Rage und stellte einen „Voreingenommenheits-Antrag“ gegen die Vorsitzende Richterin Ilona Conver. „Sie brüllen hier rum und kriminalisieren alle. Das hatten wir schon in den 30er Jahren“ hielt der Anwalt der Vorsitzenden vor.

In der Tat hatte die Richterin lautstark mit dem Angeklagten geredet, als er noch im Zuschauerraum war und sich weigerte, seinen Nachnamen zu nennen. Erst als Conver mit Haftbefehl drohte, nahm der 51-Jährige auf der Anklagebank Platz – „unter Zwang“, wie er betonte. „Das ist kein faires Verfahren“ fügte sein Verteidiger hinzu. Seinen Voreingenommenheits-Antrag lehnte Amtsgerichtsdirektor Holger Ebert jedoch ab. Ein ermittelnder Polizeibeamter sah als Motiv für die Schreiben vorangegangene Begebenheiten.

„Das ist ein politischer Schauprozess“
Jens Conrad, Verteidiger

Nach Erhalt eines Strafzettels habe der Angeklagte ein Erpresserschreiben an die Polizei geschickt. Um unliebsame Berichterstattung zu unterbinden, habe er der Mediengruppe Oberfranken einen Brief geschickt. Um ein Vollstreckungsverfahren zu beenden, sandte er ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Hof. Reagiert habe keiner der Adressaten auf das Schreiben. Ein Beamter der Kripo Schweinfurt habe sich darüber jedoch geärgert, weil ihm Kriegsverbrechen, Raub und andere Straftaten vorgeworfen wurden. Er habe sich beleidigt gefühlt, sei genervt und verunsichert gewesen, sagte er im Zeugenstand. Die Schreiben seien bis zu 35 Seiten lang und unverständlich gewesen, sagte der Beamte.

Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe in Höhe von 330 Tagessätzen zu 15 Euro (4950 Euro) für den einkommenslosen Angeklagten. „Beamte sind auch Menschen, die beleidigt werden können“, schrieb er dem Verteidiger hinter die Ohren, der dies zuvor in Frage gestellt hatte. „Beamte müssen Berufliches und Privates trennen“, gab der Anwalt zu Protokoll, genauso wie den Satz: „An der Grundstruktur des Nationalsozialismus hat sich in Deutschland nicht viel verändert.“ Das „höfliche Schreiben“ seines Mandanten hätte ein Recht auf Antwort gehabt. Er forderte Freispruch. „Alles andere ist politische Verfolgung gegen das Grundgesetz“ sagte Conrad.

Da war die Vorsitzende anderer Meinung. Sie verhängte statt der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe und wurde in der Urteilsbegründung wiederum lauter: Vor Einlass in das Gerichtsgebäude kontrolliert zu werden, das habe es vor zehn Jahren noch nicht gegeben, pflichtete sie dem Anwalt bei. Der Grund hierfür liege unter anderem in der Reichsbürgerbewegung mit dem traurigen Höhepunkt des Mordes an einem Polizeibeamten in Georgensgmünd. Der Verteidiger habe versucht „den Bock zum Gärtner zu machen“ – unwürdig für ein Organ der Rechtspflege.

Da der Verurteilte seit längerer Zeit keine Schreiben mehr versendet, habe sie die Freiheitsstrafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Wie sollte er auch: sein PC sowie Drucker- und Faxgerät wurden bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt und bleiben im Eigentum des Staats. Übrigens: als Reichsbürger will der Angeklagte auch nicht bezeichnet werden. „Ich bin kein Reichsbürger. Ich bin Vegetarier“, sagte er als letztes Wort.

 
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