Weil sein altes Auto einen irreparablen Motorschaden hatte, kaufte sich ein 31-jährige Arbeiter aus dem Maintal im Juli dieses Jahres ein neues Auto. Da er schnell damit fahren wollte, schraubte er kurzerhand die Nummernschilder von seinem alten Fahrzeug ab und montierte sie auf das neue Auto, um damit drei Fahrten zu unternehmen.
Doch das kam ihn nun teuer zu stehen. Denn das Amtsgericht verurteilte ihn am Mittwoch wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Haftpflichtversicherung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 50 Euro, also 2500 Euro.
Die Zulassungsstelle hatte am Wochenende logischerweise geschlossen
Der Angeklagte gab vor Gericht an, er habe das neue Auto an einem Freitagnachmittag gekauft. Zu diesem Zeitpunkt sei die Zulassungsstelle geschlossen gewesen. "Da hab' ich halt meine Schilder genommen", ließ er das Gericht wissen.
Doch das ist nicht erlaubt, musste er sich von der Vorsitzenden Richterin belehren lassen. Denn das Problem sei, dass er bei einem Unfall nicht versichert sei, da die Haftpflichtversicherung nicht für das neue Auto gelte. "Stellen Sie sich vor, sie bauen einen Unfall und eine andere Person wird dadurch gelähmt. Wer zahlt dann?", redete sie dem Angeklagten ins Gewissen. Der hat bislang eine reine Weste und auch keinen Eintrag in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. "Jetzt hab ich einen", stellte der Angeklagte richtig fest und akzeptierte das Urteil.