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Haßfurt
Haßfurt: Ex-Ehemann muss wegen häuslicher Gewalt 2000 Euro an das Frauenhaus Schweinfurt zahlen
Der 31-Jährige hätte sich der "Ex" nicht nähern dürfen, trotzdem drohte er in ihrem Haus dem neuen Liebhaber. Warum das Amtsgericht das Verfahren einstellte.
Auch im Landkreis Haßberge laufen Trennungen nicht immer friedlich ab. Immer wieder enden dann Fälle vor dem Amtsgericht Haßfurt.
Foto: Lukas Reinhardt | Auch im Landkreis Haßberge laufen Trennungen nicht immer friedlich ab. Immer wieder enden dann Fälle vor dem Amtsgericht Haßfurt.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 12.02.2024 01:01 Uhr

Der Faschingssamstag dieses Jahres bot einem Paar im Maintal wenig Anlass zu ausgelassener Fröhlichkeit. Um die Mittagszeit fuhr der Ex-Mann der 28-Jährigen am Haus seiner Noch-Ehefrau zum wiederholten Mal vorbei, obwohl er nach dem Gewaltschutzgesetz eigentlich Abstand von ihr halten sollte. Als der Ex-Mann dabei das Auto des neuen Liebhabers sah, brannte bei ihm wohl eine Sicherung durch. Als er dann noch den neuen Liebhaber im Haus, das er mühevoll saniert und in dem er gewohnt hatte, auf der Couch liegen sah, eskalierte die Situation.

Der 31-Jährige soll den Wohnzimmertisch genommen und ihn auf den 29-Jährigen geworfen haben. Ihm wird vorgeworfen, dem Lebensgefährten seiner "Ex" gedroht haben, ihn "abzustechen". Seiner Noch-Ehefrau gelang es, ihn aus dem Haus zu befördern. Dabei erhielt er einen Schlag auf den Kopf und ging zu Boden, woraufhin er die Polizei rief. Doch der Anruf ging nach hinten los: Am Mittwoch musste er sich am Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verantworten.

Der Beschuldigte schildet massive Rangeleien

"Es war mein Haus", gab er auf der Anklagebank zu Protokoll. Dies sah der neue Liebhaber jedoch anders. Es sei nun sein Haus und der Angeklagte habe nichts mehr zu sagen, schallte es ihm entgegen. Der Angeklagte sagte, er habe sich provoziert gefühlt. Es sei zu einer Rangelei gekommen, bei der ihm seine Ex-Ehefrau gegen das Schienbein getreten habe. Um sich zu schützen, habe er den kleinen Wohnzimmertisch genommen und vor die Brust gehalten. Schließlich habe er den Tisch fallen lassen und das Haus verlassen. Dabei habe ihn seine Noch-Ehefrau mit dem Autoschlüssel in der Hand ins Gesicht geschlagen und ihm eine blutende Wunde zugefügt. Die beiden Kontrahenten hätten ihn die Treppe hinunter gestoßen. Dabei sei seine Brille und seine Jacke kaputt gegangen und er habe überall blaue Flecken gehabt. Dass er den Tisch auf den neuen Liebhaber geworfen haben soll, wies er von sich.

Dies bestätigte jedoch der Geschädigte im Zeugenstand. Er sei damals auf dem Sofa gelegen. Der Angeklagte habe ihm sein Handy aus der Hand genommen, weggeworfen und dabei zerstört. Er habe ihn beleidigt, den Tisch auf ihn geworfen und am Hals gepackt.

Ex-Frau: Es war ein anderer Mensch, der vor mir stand

Auch die Noch-Ehefrau belastete im Zeugenstand ihren Noch-Mann unter Tränen. Der sei damals ins Wohnzimmer gestürmt. "Es war ein anderer Mensch, der vor mir stand", gab sie zu Protokoll. Er habe ihren neuen Freund lautstark aufgefordert, das Haus zu verlassen und den Wohnzimmertisch auf ihn geworfen. Dass sie ihn ihrerseits schlug, leugnete sie vor Gericht nicht. Das Verfahren gegen sie sei jedoch eingestellt worden. Auf eine Anzeige hätten sie und ihr Freund verzichtet.

Aus diesem Grund und weil der Angeklagte nur eine Vorstrafe wegen Unfallflucht auf dem Kerbholz hat, stellte das Gericht das Verfahren ein. Als Auflage muss der Angeklagte 2000 Euro an das Frauenhaus Schweinfurt berappen. "Es handelt sich um häusliche Gewalt", begründete der Vorsitzende Richter Patrick Keller die Höhe der Geldauflage.

 
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